Versammlungsrecht

Demokratie – Medien – Aufklärung

Abrechnung mit Scholz und der Ampel-Blase

Kommentar von Rainer Rupp
Gestern erhielt ich eine Kurznachricht auf X (vormals Twitter): „Hier braucht ein sehr schöner Beitrag Reichweite“. Beigefügt war ein Link zu einem Text aus der Feder des deutschen Journalisten Philippe Debionne. Nach dessen Lektüre war auch ich überzeugt, dass dieser Beitrag so breit wie möglich verteilt werden sollte. […] Übrigens hat der Autor Philippe Debionne laut eigenen Angaben lange bei der Berliner Zeitung gearbeitet. Aber mit zunehmender Gleichschaltung, Zensur und Selbstzensur der deutschen Medien war er im Zuge der Plandemie zum Nordkurier übergewechselt. Der Nordkurier war eine der ganz wenigen Zeitungen, auf deren Seiten Fragen, Kritiken und Fehler der offiziellen Covid-19-Politik, sowie Sorgen der Bevölkerung und die Methoden zu deren Manipulation ihren Widerhall gefunden haben. Und Debionne stand bei all dem furchtlos in vorderster Reihe der Berichterstattung.

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Demokratie – Medien – Aufklärung

Faeser, Glaubensbekenntnisse und Parolen oder: alles gegen die Meinungsfreiheit

Beitrag von Dagmar Henn
Irgendwann wird man die deutsche Entwicklung der letzten Jahre zu einem Horrorfilm verarbeiten, einer Mischung aus „Die Welle“ und „Ich weiß, was du letzten Sommer getan hast“… Rational, politisch ist es fast nicht mehr erklärbar, was geschieht, nur noch als eine Mischung aus Kontrollwahn und psychologischer Manipulation. Der neueste Höhepunkt sind das Verbot der Losung „From the River to the Sea, Palestine will be free“ und die Forderung an sämtliche islamischen Verbände in Deutschland, sich zum „Existenzrecht Israels“ zu bekennen. Eine Forderung, die ohne weitere Erläuterungen absurd ist; die völkerrechtlich akzeptierten Grenzen, jene von vor 1967, würden die meisten palästinensischen Organisationen mittlerweile unterschreiben, aber das gegenwärtige Israel hält nun einmal seit 50 Jahren völkerrechtswidrig den Gazastreifen und die Westbank besetzt …

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Frieden - Antifaschismus - SolidaritätZentrale Veranstaltungen

Elbe-Tag in Torgau 2021: Notbremse gegen Kriegstreiber!

Mehr als 250 Friedensaktivistinnen und -aktivisten, darunter viele Freidenker, versammelten sich am 24. April 2021 in Torgau. 76 Jahre nach der Begegnung von Soldaten der Roten Armee und der US-Army am 25. April 1945 an der Elbe erinnerten sie an den „Schwur von Torgau“, für eine Welt des Friedens zu kämpfen. ….
Die Veranstaltung musste gegen einige Widrigkeiten durchgesetzt werden. …. Trotz all dieser Erschwernisse ließen sich die Teilnehmer nicht provozieren und demonstrierten friedlich unter Einhaltung der Auflagen für den Frieden. Dies natürlich nicht, ohne in den Redebeiträgen die Gewährleistung des Demonstrations- und Versammlungsrechts anzumahnen!
Wir veröffentlichen nachfolgend eine Bildergalerie sowie die Reden von Männe Grüß und Liane Kilinc.

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Arbeit & SozialesDemokratie – Medien – Aufklärung

Sind Corona-Hygienedemos „die falschen Proteste?“

In der Rubrik Tagesdosis wurde am 29.05.2020 bei KenFM der Beitrag „Sind Corona-Hygienedemos „die falschen Proteste?“ von Rainer Rupp, Mitglied des Beirats des Deutschen Freidenker-Verbandes, veröffentlicht.
Heute wie damals gilt der Satz von Kurt Tucholsky: „Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter als sich im Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein !“ Allerdings ist die Zeit von Tucholsky, in der ständig mit einem Besuch faschistischer Mordbuben zu rechnen war, noch nicht mit unserer Gegenwart zu vergleichen. Denn wer heute zum offiziell von Bundesregierung und Medien verbreiteten, politisch korrektem Denken öffentlich Nein sagt, braucht sich um seine physische Existenz noch keine Sorgen zu machen. Aber man kann Menschen auch vernichten, ohne sie zu töten ….

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Demokratie – Medien – Aufklärung

Für die Versammlungsfreiheit

Beitrag von Corinna Poll aus FREIDENKER 2/3-08
Durch die Föderalismusreform ist die Regelung des Versammlungsrechts vom Bund an die Länder übertragen worden. Das bedeutet, dass die Bundesländer eigene Regelungen erlassen können, aber nicht müssen – wenn sie darauf verzichten, gilt wie bisher weiter das Bundesversammlungsgesetz. Mögliche Folge ist, dass in Zukunft an verschiedenen Orten in der BRD völlig unterschiedliche Bedingungen für Demonstrationen und Veranstaltungen gelten – was z.B. in Hamburg erlaubt ist, kann in München mit hohen Geldbußen belegt sein (der umgekehrte Fall ist allerdings vergleichsweise unwahrscheinlich).

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