Tief im Schützengraben des Informationskriegs – der SWR und die Meinungsfreiheit
Ein Kommentar von Dagmar Henn
Vorab, und das kann man nicht oft genug wiederholen, das Grundrecht, das Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistet, lautet: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“ Es heißt nicht: „Jeder hat das Recht, das, was amtlich für wahr befunden wird, in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.“ Es ist keine Wahrheitsfreiheit. Denn dann wäre nur noch jene Äußerung legitim, die in Übereinstimmung mit der die Wahrheit definierenden Institution steht, die man einem literarischen Vorbild folgend „Wahrheitsministerium“ oder „MiniWahr“ nennen könnte. Wenn man sich mit der Frage der Meinungsfreiheit befasst, muss man diesen Punkt im Blick behalten.