Wehrpflichtblähungen
Beitrag von Jürgen Rose
Das essentielle Problem hinsichtlich der Legitimation einer allgemeinen Wehrpflicht stellt der mit ihr verbundene massive Eingriff in die persönlichen Grundrechte junger Bürger – und gegebenenfalls auch Bürgerinnen – dar, der zuvörderst aus dem staatlichen Oktroi resultiert, im Extremfall andere töten zu müssen oder für andere getötet zu werden. Unter dieser Perspektive artikulierte der weiland amtierende Bundespräsident Roman Herzog, vormals selbst Verfassungsrichter, auf der Kommandeurtagung der Bundeswehr in München 1995 seine Zweifel an der Haltbarkeit der damals noch geltenden Wehrpflicht, als er ausführte: »Die Wehrpflicht ist ein so tiefer Einschnitt in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers, dass ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet. …«