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Pawel Durow und Telegram: Der Westen lässt die Masken fallen

Beitrag von Gert Ewen Ungar
Wir schreiben das Jahr 2018. Russland und Telegram liegen im Streit. Russland fordert vom Messengerdienst die Herausgabe der Schlüssel-Codes, denn die Sicherheitsbehörden möchten gerne mitlesen. Nicht generell, aber ab und zu schon, versichern sie. In Syrien zum Beispiel, denn der IS kommuniziert dort über Pawel Durows Messengerdienst Telegram. Telegram weigert sich, Pawel Durow selbst steht nicht zur Verfügung. Er hat Russland bereits im Jahr 2014 verlassen. Die russische Sicherheitsbehörde FSB forderte auch 2014 die Herausgabe von Daten. Damals war der Anlass nicht der IS, es ging um die Organisatoren des Euromaidans in Kiew. Durow antwortete mit einem klaren „Nein“. Durows Wohnung und die Büroräume von Durows sozialem Netzwerk vk.com wurden durchsucht. Durow verließ das Land und erklärte, Russland nie wieder betreten zu wollen.

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Demokratie – Medien – Aufklärung

RKI-Protokolle: Wenn die Perversion zur Normalität wird, sind Skandale nicht mehr möglich

Beitrag von Tom J. Wellbrock
Ruprecht Rolf Gotthelf Polenz gehört zu den Schlimmsten. Er ist seit 2013 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde, war von 2005 bis 2013 Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages und von April bis November 2000 Generalsekretär der CDU. Polenz ist auf X (ehemals Twitter) sehr aktiv. Ob zu Corona, zum Ukraine-Krieg oder beim Russland-Bashing, Polenz‘ Tweets gehören auf X zu den übelsten, die man finden kann. Nun hat sich Polenz zu den vollständigen RKI-Protokollen geäußert: „Leute, nur weil etwas ‚entschwärzt‘ wurde, kommt dahinter nicht gleich ein Skandal zum Vorschein.“ Man staunt, wenn man gleich danach die Worte eines RKI-Whistleblowers liest: „Die RKI-Protokolle beweisen: Unsere Corona-Politik basierte nicht auf rationalen, wissenschaftlichen Abwägungen.

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Demokratie – Medien – Aufklärung

Faeser und das Compact-Verbot: Von der Enteignung bis zur Reichsschrifttumskammer

Beitrag von Dagmar Henn
Bei den Dingen, die die berüchtigte Innenministerin Nancy Faeser so treibt, muss man oft sehr genau darauf achten, was der Vorwand für eine Maßnahme ist und was das wirkliche Ziel. So widerlich und grundgesetzwidrig das Vorgehen gegen eine Publikation ist, gegen die unbestritten nicht einmal Strafverfahren geführt wurden, so wichtig ist es, sich die Verbotsverfügung genauer anzusehen, die nämlich, wie bei Faesers Eingriffen üblich, weit über diesen konkreten Fall hinaus geht. Das Vereinsverbot selbst erging bereits am 5. Juni, wurde aber erst heute, zeitgleich mit den Durchsuchungen, veröffentlicht. Und es enthält mehr als einen überaus kritischen Aspekt. Der erste ist schon das Konstrukt, eine GmbH zum Verein zu erklären und dann als Verein zu verbieten.

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