Reparationen

Demokratie – Medien – Aufklärung

Die Feindstaatenklausel in der UN-Charta

Beitrag von Wolfgang Bittner
Um nach den Erfahrungen zweier Weltkriege künftige Bedrohungen des Friedens zu verhindern, beschlossen 1945 – inspiriert von Immanuel Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“ – 51 Staaten die Charta der Vereinten Nationen, die am 24. Oktober 1945 in Kraft trat. Die BRD und die DDR traten der Charta 1973 bei, seit 1990 ist das vereinigte Deutschland als Bundesrepublik Deutschland Mitglied der Vereinten Nationen. […] Kaum bekannt in der deutschen Öffentlichkeit ist, dass Deutschland nach der so genannten Feindstaatenklausel in den Artikeln 53 und 107 der Charta gegenüber den Gegnern des Zweiten Weltkriegs immer noch ein Feindstaat ist. Die Feindstaatenklausel besagt, dass Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden könnten, falls Deutschland erneut eine aggressive Politik verfolgen würde, was gegebenenfalls militärische Interventionen einschließt.

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