Rechtsordnung

Demokratie – Medien – Aufklärung

Michael Ballweg und der Rechtsstaat: Im Gefängnis ohne Anklage

Eine Analyse von Tom J. Wellbrock
„Irgendwas bleibt ja immer hängen.“ Nach diesem Prinzip arbeiten deutsche Mainstreammedien schon seit einer gefühlten Ewigkeit. Man beachte nur die unzähligen Behauptungen, Russland habe dies, Putin jenes zu verantworten. Selbst wenn bis zum heutigen Tag keine Beweise für die diversen Vorwürfe geliefert werden konnten, stimmt es schon: Irgendwas hängen bleibt ja immer. Erst recht, wenn die Behauptungen und Lügen so lange wiederholt und als Beweise klassifiziert werden, dass sie zum allgemeinen Konsens erhoben werden. Man sehe und höre sich nur Markus Lanz an, der – davon ist auszugehen – fest daran glaubt, dass für die Taten von Butscha Russland bzw. Putin verantwortlich sei.

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Demokratie – Medien – AufklärungPublikationen für Freidenker

Die gezielte Beeinflussung

Buchbesprechung von Wolfgang Bittner
Nun registrieren wir schon seit langem das, was der Herausgeber der NachDenkSeiten, Albrecht Müller, in seinem Buch „Glaube wenig, Hinterfrage alles, Denke selbst“ in Vermeidung des Begriffs der Gleichschaltung aus der Nazi-Zeit „Gleichrichtung“ genannt hat. Zeitweise ist zu bemerken, dass fast alle Medien zum selben Thema dieselben Meinungen vertreten, oft sogar wortgleich, wobei die verwendeten Begriffe offensichtlich vorgegeben sind. Nicht selten scheint es so, als bezögen Redaktionen, aber auch Politiker und Politikerinnen, ihre Informationen von dubiosen „Service-Agenturen“, die Regierungspropaganda betreiben, zumeist übereinstimmend mit US-amerikanischen Interessen.

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Zeit der Verleumder - Freidenker für Klartext

Der Fall Alina Lipp oder Lüneburg und der leise Faschismus

Beitrag von Dagmar Henn
Schon im Mai war ein Gerichtsbeschluss ergangen, durch den das deutsche Konto der freien Journalistin Alina Lipp beschlagnahmt worden war. Dieser wurde jetzt erst öffentlich; er hat aber Bedeutung weit über diesen Fall hinaus. Es bezeugt ein Ende demokratischen Rechts.
Man soll ein Rechtssystem nicht nach den Entscheidungen irgendwelcher Provinzrichter beurteilen. Das könnte man zumindest einwenden, wenn es um den Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg in Sachen Alina Lipp geht. Es gibt schließlich auch andere Amtsrichter, jenen in Bautzen beispielsweise, der gerade das Verbot des Buchstaben „Z“ für nichtig erklärt hat. Wirksam ist doch immer nur, was die letzte Instanz entscheidet.

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Demokratie – Medien – AufklärungGeschichte

Ändert sich das Völkerrecht?

Beitrag von Klaus von Raussendorff aus: FREIDENKER 4-13
Mit dem Ende des „Katastrophenzeitalters“ (Eric Hobsbawm), das 1914 mit der Entfesselung des Ersten Weltkrieges begann und mit dem Sieg der Alliierten über Deutschland und Japan im Zweiten Weltkrieg 1945 endete, wurde auch der Wandel zum so genannten „modernen“ Völkerrecht vollzogen. Die im Ergebnis des Sieges über den Faschismus fortentwickelte Völkerrechtsordnung beinhaltet ein umfassendes Gewaltverbot und verfügt in der Nachfolge des wirkungslos gewordenen Völkerbunds über ein mit stärkeren Befugnissen ausgestattetes höchstes Organ der Staatengemeinschaft, die Organisation der Vereinten Nationen. … Heute begegnet man der These, der Verlust des Bipolarismus im Völkerrecht habe einen fundamentalen Wandel in der Substanz dessen geschaffen, was (Nachkriegs-) Völkerrecht gewesen sei.

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Publikationen von Freidenkern

Erich Buchholz: Rechtsgewinne?

Kurzrezension zu Erich Buchholz „Rechtsgewinne“ (2. Aufl.)
Die im Westen hoch gefeierten „Helden von Leipzig“, die überwiegend ungewollt und unbeabsichtigt zum Ende der DDR beigetragen hatten, erweisen sich im Nachhinein als Schlachtopfer der DDR feindlichen Politiker: Sie haben, wie alle DDR-Bürger, unter einem enormen Rechtsverlust infolge der Beseitigung der DDR zu leiden.
In seinem Buch „Rechtsgewinne“, welches wegen starker Nachfrage nun in zweiter Auflage erscheint, weist Erich Buchholz an Hand der in beiden deutschen Staaten geltend gewesenen Gesetze unbestechlich und unwiderlegbar nach, in welch gewaltigem Umfang die DDR-Bürger infolge des „Beitritts zum Geltungsbereich des Grundgesetzes“ Rechte verloren, die ihnen die Rechtsordnung der DDR gewährte.

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