NATO-Hauptquartier in Rostock verletzt Völkerrecht eklatant
Erklärung der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH) e.V. von Hans Bauer
Die Einweihung eines maritimen taktischen Hauptquartiers der NATO am 21. Oktober in Rostock ist ein eklatanter Völkerrechtsbruch. Mit ihr wird insbesondere der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ vom 12. September 1990 zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier alliierten Mächten Frankreich, Großbritannien, UdSSR und USA verletzt, in dem unter anderem die Stationierung und Verlegung ausländischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR nach Abzug der sowjetischen Streitkräfte geregelt ist. Artikel 5 (3) des Vertrages bestimmt: „Ausländische Streitkräfte … werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.“ Welche Bedeutung dieses Hauptquartier, das „CTFB“ (Commander Task Force Baltic), für die multilaterale Kooperation der NATO hat, machte Verteidigungsminister Boris Pistorius bei der Einweihung klar. …