Zunehmende Verfolgung von Meinungsdelikten
Interview von Felicitas Rabe mit Dirk Sattelmaier
Kürzlich kündigte die bayrische Generalstaatsanwaltschaft an, Nutzer des Slogans „From the River to the Sea, Palestine will be free!“ (Vom Fluss bis zum Meer – Palästina wird frei sein!) ab sofort strafrechtlich zu verfolgen. Nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft sei die „kontextlose Verwendung“ des Slogans strafbar, da es sich hierbei um das Kennzeichen einer terroristischen Vereinigung handele. Wie die Autorin auf einer propalästinensischen Großdemonstration am 28. Oktober in Rom selbst erleben konnte, schert sich die Obrigkeit in Italien zum Beispiel überhaupt nicht um diesen Slogan. Die Polizei stand in größeren Gruppen am Rande des Protestmarsches und hat bei den unüberhörbaren Ausrufen dieses Slogans gar nichts unternommen.