Budapest

Demokratie – Medien – Aufklärung

Wenn ein deutscher „nicht-binärer“ Schläger versehentlich in Ungarn landet

Beitrag von Dagmar Henn
Eigentlich ist das, was aktuell geschehen ist, eher eine Farce: Da gibt es aus Ungarn einen Auslieferungsantrag gegen eine Deutsche (wobei die besagte Person, das betonen alle Presseberichte, „nicht-binär“ sein soll, also ebenso gut männlich sein kann) und das Berliner Kammergericht entscheidet, dass die Auslieferung zulässig ist. Die Anwälte stellen einen Eilantrag beim Verfassungsgericht, um die Auslieferung zu verhindern, aber als um 11 Uhr die Entscheidung ergeht, die Auslieferung sei unzulässig, befindet sich besagte Person bereits seit einer Stunde in den Händen der ungarischen Behörden – was in den deutschen Medien mit viel Empörung quittiert wird. Dahinter wird die Sache aber kompliziert. Der Vorwurf gegen Maja T. lautet, im vergangenen Jahr an Überfällen in Budapest beteiligt gewesen zu sein, bei denen mehrere Personen schwer verletzt wurden.

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