Kein Einwand „eingeschränkter Souveränität“ gegen die Kündigung des Truppenstationierungsvertrags!
Beitrag von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
RT Deutsch-Redakteur Florian Warweg hatte im Rahmen der Bundespressekonferenz am 8. Mai 2019 die Frage nach der Aktualität vom Besatzungsrecht in Deutschland gestellt. Er machte darauf aufmerksam, dass in einer Ausarbeitung der „Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages“ vom 21. Juni 2006 der Begriff „Besatzungsrecht“ Verwendung findet, das infolge eines Notenwechsels weiter gültig sei. …
Wenn also „von deutschem Boden“ nur Frieden ausgehen darf, ist es geboten, die auf „deutschem Boden“ befindlichen, der weltweiten Kriegsführung dienenden US- und NATO-Militäreinrichtungen mittels Kündigung des Truppenstationierungsvertrags zu schließen. Der Notenwechsel vom 27./28. September 1990 steht diesem Schritt nicht im Wege.