Altrechtliche Staatsleistungen: KORSO begrüßt Ablehnung der vorliegenden Gesetzentwürfe
Wortmeldung des Koordinierungsrates säkularer Organisationen KORSO e.V.
Am 6. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag zwei Gesetzentwürfe der Oppositionsparteien zur Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen mit breiter Mehrheit abgelehnt. Der KORSO begrüßt diese Entscheidung und fordert nun eine breite gesellschaftliche Debatte darüber, ob die damit verbundenen Zahlungen an die beiden Großkirchen in der heutigen Zeit und in der gegenwärtigen Höhe noch gerechtfertigt sind.
„Diese Debatte darf ab sofort nicht wieder über die Köpfe der Konfessionsfreien hinweg geführt werden!“, so der KORSO-Vorsitzende Dr. Rainer Rosenzweig in einer ersten Stellungnahme.