Ablösung der Staatsleistungen

Religions- & Kirchenkritik, Säkulare Szene

Altrechtliche Staatsleistungen: KORSO begrüßt Ablehnung der vorliegenden Gesetzentwürfe

Wortmeldung des Koordinierungsrates säkularer Organisationen KORSO e.V.
Am 6. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag zwei Gesetzentwürfe der Oppositionsparteien zur Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen mit breiter Mehrheit abgelehnt. Der KORSO begrüßt diese Entscheidung und fordert nun eine breite gesellschaftliche Debatte darüber, ob die damit verbundenen Zahlungen an die beiden Großkirchen in der heutigen Zeit und in der gegenwärtigen Höhe noch gerechtfertigt sind.
„Diese Debatte darf ab sofort nicht wieder über die Köpfe der Konfessionsfreien hinweg geführt werden!“, so der KORSO-Vorsitzende Dr. Rainer Rosenzweig in einer ersten Stellungnahme.

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Religions- & Kirchenkritik, Säkulare Szene

Säkulare Verständigung zur Forderung nach Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen

Wortmeldung des Koordinierungsrates säkularer Organisationen KORSO e.V.
Am vergangenen Freitag, 19. Februar, fanden sich auf Einladung des KORSO 16 Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Organisationen aus dem säkularen Spektrum per Videokonferenz zu einem Expertengespräch zusammen. Thema waren die so genannten „altrechtlichen Staatsleistungen“….
Die Expertenrunde diskutierte einen Nachmittag lang die wichtigsten Aspekte des komplexen Themas und war sich am Ende einig, dass aus säkularer Sicht streng genommen keine weiteren Ablösungszahlungen an die Kirchen mehr erfolgen dürften. Dennoch sprach sich eine Mehrheit für einen Kompromissvorschlag aus.

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Den Griff in die Staatskasse abwenden

Beitrag des Institutes für Weltanschauungsrecht (ifw)
Die Kritikpunkte zum „Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen“ der Oppositionsfraktionen FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) am 14. Dezember 2020 in Form eines Änderungsantrags veröffentlicht. Basierend auf den Ansprüchen der Kirchen auf positive Staatsleistungen aus dem Jahr 1919, beläuft sich die Ablösesumme auf insgesamt 135 Millionen Euro. Per Gesetz sollen jedoch 10 Milliarden Euro zweckungebundener Einmalzahlung und Steuertransfers auf 20 Jahre für die Kirchen durchgesetzt werden – und das obwohl die Bundesländer seit 1949 bereits insgesamt über 19 Milliarden Euro Staatsleistungen gezahlt haben.

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Ende der Staatsleistungen – Gesetzentwurf springt viel zu kurz

Am 13. März 2020 wurde in Berlin ein gemeinsamer Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen durch die kirchenpolitischen Sprecher von FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen vorgestellt.
Der Gesetzentwurf sieht die Abschaffung der an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen gegen eine Ablösesumme von gut zehn Milliarden Euro vor. … . Dabei sollen außerdem bis zur endgültigen Ablösung, die sich in einem Zeitraum von 20 Jahren vollziehen soll, die jährlichen Beträge in voller Höhe weiter gezahlt werden.  … Nachfolgend eine erste Stellungnahme des „Bündnisses Altrechtliche Staatsleistungen abschaffen“ (BAStA).

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