50 Jahre Verfilzung von Staat und Kirche
Beitrag von Klaus Hartmann aus FREIDENKER 3-99
Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht neue Meldungen ein Schlaglicht auf das prekäre Verhältnis von Staat und Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland werden. … Dies alles findet seine Grundlage in einem Grundgesetz, dessen „Väter“ (und Mütter) sich nicht entschließen konnten, klare Verhältnisse zu schaffen. Sie drückten sich überhaupt um jede eigene Formulierung, und übernahmen schließlich wörtlich die Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung in das Grundgesetz. Der entscheidenende Satz „Es besteht keine Staatskirche“ muß man sich erst von einem Juristen übersetzen lassen: „Staat und Kirchen sind getrennt“, soll das nämlich heißen. Wenn man hingegen die Wirklichkeit betrachtet, ahnt man, dass jenes Papier, auf dem Verfassungen gedruckt stehen, besonders geduldig sein muß.