Selbstbestimmungsrecht und Bundesarbeitsgericht
Heilige Kinderschänder sind’s zufrieden
Nicht aus Zweifel an Gottes Gnade oder der Jungfrauengeburt trat ein 60jähriger Sonderpädagoge in Mannheim aus der Kirche aus. Es war nur seine Enttäuschung über die ‚Missbrauchsfälle‘, also die Sexualstraftaten der Gottesdiener, die ihn 2011 bewogen, die Katholische Kirche zu verlassen. Die war bisher sein Arbeitgeber, und folgte ungnädig dem bekannten Motto „Auge um Auge, Zahn um Zahn“. Der Mann wurde entlassen, und das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gab ihm am Donnerstag Recht – ihm, dem Klerus natürlich und seinen Rachegelüsten.