Für ein selbstbestimmtes und würdiges Sterben
Ärzte und Vereine dürfen sterbewilligen Menschen wieder straffrei Beihilfe zur Selbsttötung leisten. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am 26. Februar 2020 entschieden.
Mit diesem Urteil nimmt die pro & contra-Debatte wieder Fahrt auf. Der Deutsche Freidenker-Verband hatte sich vor geraumer Zeit entschieden, keine verbindliche Position zur aktiven Sterbehilfe zu beziehen. Die entsprechende Argumentation dazu hatten wir in unserer Zeitschrift FREIDENKER in der „Spezial-Ausgabe“ 2-2003 veröffentlicht. Diese Argumentation war bisher auf unserer Webseite nicht enthalten, weshalb wir sie aus aktuellem Anlass hiermit zugänglich machen.