2. Weltkrieg

Geschichte

80 Jahre Deutsch-Sowjetischer Nichtangriffsvertrag

Beitrag von Wolfgang Schürer
Vor 80 Jahren, am 24. August 1939 (Ortszeit) unterzeichneten der sowjetische Außenminister W. M. Molotow und der deutsche Außenminister von Ribbentrop in Moskau den deutsch-sowjetischen Nichtangriffsvertrag. Er trat mit Datum vom 23.8.1939 in Kraft. Noch heute wird der Vertrag bis in linke Kreise als „Hitler-Stalin-Pakt“ verunglimpft, verbunden mit der Behauptung, er habe der „Aufteilung Polens“ gedient.
Seriöse Historiker sehen dagegen die Bedeutung des Vertrags für den Aufbau der sowjetischen Verteidigungskapazität und für die spätere Bildung der Antihitlerkoalition.

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Demokratie – Medien – AufklärungGeschichte

Video: Wie das ZDF Geschichte verdreht

Video mit Maria Janssen und Klaus Hartmann
In der deutschen Geschichtsdebatte zum Zweiten Weltkrieg wird in den letzten Jahren oftmals ein Bild gezeichnet, bei dem die Sowjets unmenschlicher erscheinen als die Nazis selbst. Jüngstes Beispiel ist eine ZDF-Doku zur Blockade Leningrads. In der ZDF-Doku „Der Zweite Weltkrieg (4) – Die Welt am Abgrund“ behauptet der Historiker Jörg Baberowski, Sowjetführer Stalin habe die Menschen in Leningrad während der Blockade der Wehrmacht verhungern lassen. Nach der Bitte um eine Stellungnahme blieb das ZDF bei dieser Darstellung.

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Demokratie – Medien – AufklärungGeschichte

Ändert sich das Völkerrecht?

Beitrag von Klaus von Raussendorff aus: FREIDENKER 4-13
Mit dem Ende des „Katastrophenzeitalters“ (Eric Hobsbawm), das 1914 mit der Entfesselung des Ersten Weltkrieges begann und mit dem Sieg der Alliierten über Deutschland und Japan im Zweiten Weltkrieg 1945 endete, wurde auch der Wandel zum so genannten „modernen“ Völkerrecht vollzogen. Die im Ergebnis des Sieges über den Faschismus fortentwickelte Völkerrechtsordnung beinhaltet ein umfassendes Gewaltverbot und verfügt in der Nachfolge des wirkungslos gewordenen Völkerbunds über ein mit stärkeren Befugnissen ausgestattetes höchstes Organ der Staatengemeinschaft, die Organisation der Vereinten Nationen. … Heute begegnet man der These, der Verlust des Bipolarismus im Völkerrecht habe einen fundamentalen Wandel in der Substanz dessen geschaffen, was (Nachkriegs-) Völkerrecht gewesen sei.

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