Ändert sich das Völkerrecht?
Beitrag von Klaus von Raussendorff aus: FREIDENKER 4-13
Mit dem Ende des „Katastrophenzeitalters“ (Eric Hobsbawm), das 1914 mit der Entfesselung des Ersten Weltkrieges begann und mit dem Sieg der Alliierten über Deutschland und Japan im Zweiten Weltkrieg 1945 endete, wurde auch der Wandel zum so genannten „modernen“ Völkerrecht vollzogen. Die im Ergebnis des Sieges über den Faschismus fortentwickelte Völkerrechtsordnung beinhaltet ein umfassendes Gewaltverbot und verfügt in der Nachfolge des wirkungslos gewordenen Völkerbunds über ein mit stärkeren Befugnissen ausgestattetes höchstes Organ der Staatengemeinschaft, die Organisation der Vereinten Nationen. … Heute begegnet man der These, der Verlust des Bipolarismus im Völkerrecht habe einen fundamentalen Wandel in der Substanz dessen geschaffen, was (Nachkriegs-) Völkerrecht gewesen sei.