Es fährt ein Zug nach nirgendwo …
Neues Infektionsschutzgesetz: Verstetigung des Ausnahmezustandes geplant
Von Klaus Hartmann
Der Corona-Aktionismus der Bundesregierung und – nicht nur – der sie tragenden Parteien ist vor allem panikgetrieben und verfehlt, irrational, Angst verstärkend und demokratiefeindlich.
Seit Wochen in aller Geisterfahrer Munde: Die Notbremse. Eine Notbremse zieht man üblicherweise angesichts großer Gefahr, die nicht anders als durch das Ziehen dieser Bremse abgewendet oder zumindest verringert werden kann.
Schaut man sich das monatelange Schauspiel des Corona-Kabaretts an, drängt sich der Gedanke auf: Die eigentliche Gefahr ist diese Truppe, sie müsste ausgebremst, ihr müsste das Handwerk gelegt werden. Da nun die Spielleiterin selbst zur Notbremse greifen will, ist ausgeschlossen, dass sie damit ihren Verein lahmlegen will, so gut uns allen dies täte. Sie will vielmehr die Notbremse im Rahmen ihrer „Pandemie-Bekämpfung“ einsetzen – und wodurch zeichnet die sich aus? Ganz klar – von einem „Lockdown“ zum nächsten, unentwegt, eine Dauerwelle eben, wie das schon vor einem Jahr die eher durchblickenden Virologen vorausgesagt haben.
Gegen diesen immer wieder aufs Neue verlängerten Dauerlockdown jetzt die Notbremse ziehen! Das wäre „überfällig“, wie Merkel nach dem Kabaretts-Beschluss vom 13.04.2021 die Notbremse nannte. Nur beschlossen wurde das Gegenteil – ein Lockdown-Automatismus soll ins Infektionsschutz-Gesetz geschrieben werden. Immerhin hätte das dann der Gesetzgeber als „oberster Souverän“ beschlossen. Mit dem kleinen Nachteil, dass er sich mit diesem Beschluss selbst entmachtet, und nicht nur sich, sondern auch die Länder, die Landkreise und die Kommunen gleich mit. Gewaltenteilung? Aufgehoben. Rechtsschutz durch gerichtliche Überprüfung rechtswidriger Maßnahmen? Abgeschafft. Echt Rechtsstaat eben. Ein „in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen“, nannte es der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager (t-online, 09.04.2021).
Um noch kurz beim Begriff der Notbremse zu bleiben, stellen wir uns vor, in einem Zug zu sitzen, der plötzlich mittels Notbremsung zum Stehen gebracht wird. Alle Passagiere erschrecken, „hart im Raume stoßen sich die Sachen“ (wie schon Friedrich Schiller wusste), und eine Anzahl Verletzter gibt es regelmäßig auch (heute Kollateralschäden genannt). Da das Leben ja schon weitgehend stillsteht, soll mit dem notbremsenden Ruck auch noch all das gestoppt werden, was sich noch ein wenig bewegt hat.
Die Ergebnisse ihrer Katastrophenpolitik stören die Verantwortlichen scheinbar wenig: Die Sportvereine verloren in einem Jahr über eine Million Mitglieder, eine Generation von Nichtschwimmern wächst heran – beides sehr gesund –, die Zahl der Ausbildungsverträge sank „coronabedingt“ 2020 um 10%, die Zahl der Schulabbrecher ist verdoppelt, Überlastung beklagen besonders die psychiatrischen Kliniken, die häusliche Gewalt nimmt zu, die Rolle der Frau erfährt ein Roll Back (dagegen helfen keine Gendersternchen).
Schöne neue lupenreine Demokratie
Mit der neuerlichen Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sollen erneut und vrtschärft Grundrechte ausgehebelt werden. Wer es nicht glaubt, lese im Gesetzentwurf nach: „Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 5 eingeschränkt werden.“
Vieles von dem, was bisher vom Bundesministerium unter Leitung des Bankkaufmanns Spahn verordnet werden konnte, wird als direkte Maßnahme ins Gesetz geschrieben. Zwar soll, falls noch was zu verordnen bleibt, auch der Bundestag abstimmen dürfen; vorgesehen bleibt aber eine Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, dass sie die gesetzlichen Maßnahmen ohne Zustimmung des Bundestags nach Belieben ändern kann (Münchner Merkur, 19.04.2021). Wer das zutreffend ein „Ermächtigungsgesetz“ nennt, soll als „Nazi“ gelten, und nicht etwa jene, die die neue „Rechtslage“ zu verantworten haben.
Das kommentiert der CDU-Politiker Max Otte mit den Worten: „Wenn das durchgeht, ist die Diktatur vollendet und die klassischen Bürgerrechte sind weg, das sollte jedem klar sein.“ Immerhin haben die Freien Wähler gegen das verfassungsfeindliche Vorhaben inzwischen eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Linke-Fraktionschef Dietmar Bartsch bezeichnete die „Corona-Notbremse“ in der Bundestagsdebatte am 16.04.2021 als „Abrissbirne des Parlamentarismus“.
Und was konkret soll drinstehen, in ihrem „Notbremsengesetz“? „Ab einer Inzidenz von …“ – waren das Zeiten, als wir diese Horror-Vokabel noch nicht kannten. Monatelang warnten Wissenschaftler und Politiker davor, die Inzidenzzahlen zum einzig maßgeblichen Wert für Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung zu machen – ignoriert, vergessen, vorbei. Der angebliche „Inzidenzwert“ bleibt zentrales Kriterium. Sogar der sogenannte „R-Wert“ (die – geschätzte! – Reproduktionszahl), monatelang der Renner in der Corona-Geisterbahn, hat ausgespielt.
„Bundesweit verbindlich“ sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Treffen nur mit einer haushaltsfremden Person erlaubt sei, eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr eingeführt und (ab 165) der Präsenzunterricht untersagt werden.
Harald Neuber berichtet am 14. April 2021 auf telepolis über ein neues Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das Kritikern der vom Bundeskabinett geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes den Rücken stärkt: „In der Rechtsprechung wurde das alleinige Abstellen auf Inzidenzwerte als Voraussetzung von Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie bereits öfter kritisiert“ – exakt das, was Merkel & Co. vorhaben. Das Gutachten verweist auf Gerichtsentscheidungen u.a. in München, Münster und Lüneburg sowie auf juristische Fachliteratur, in der Kritik am Inzidenzwert als alleinigem Maßstab für eine Beschneidung von Grundrechten (COVuR 2020, 688) geübt wird.
„Brücken-Lockdown“: Keine Erfindung von Armin Laschet
In seinem Gutachten verwies der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags auch auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, in dem die Richter im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit ausschlossen, die Überschreitung des Schwellenwerts auf der jeweiligen Kreisebene als alleiniges Kriterium für die Verhängung eines Beherbergungsverbots heranzuziehen. Dafür sei eine weitere behördliche Begründung notwendig. In einer anderen Entscheidung kritisierte dasselbe Gericht, dass dem In- bzw. Außerkrafttreten bestimmter Maßnahmen „keine erneute konkrete Gefährdungsbeurteilung des Verordnungsgebers zugrunde liege, sondern nur eine abstrakte Gefährdungsbeurteilung“, schreiben die Bundestagsjuristen. Zudem seien Herleitung oder Begründung der Grenzwerte nicht nachvollziehbar.
Dann wird auf das Oberverwaltungsgericht Lüneburg verwiesen, das neben dem Inzidenzwert die „Einbeziehung aller anderen für das Infektionsgeschehen relevanten Umstände“ gefordert und zugleich die Validität der Inzidenzwerte hinterfragt hat. Eine in Bund-Länder-Verhandlungen festgelegte „politische Zahl“ sei rechtlich wohl nicht haltbar. „Nur eine Anknüpfung an tatsächliche Gegebenheiten sei geeignet, die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie hervorgerufenen erheblichen Grundrechtseinschränkungen zu rechtfertigen“, gibt der Wissenschaftliche Dienst den Beschluss wieder.
Schließlich zitiert telepolis unser Freidenker-Beiratsmitglied: „Würde der Regierungsentwurf umgesetzt, ‚dann wäre so, als ob im Landkreis Ischgl eine Ski-Piste mit Après-Ski-Festhallen neben einem Konzertsaal mit R-Wert 0,3 steht, die Regierung das alles über einen statistischen Kamm schert und Konzerte ebenso wie das Skifahren verbietet‘, sagte der Linken-Bundestagsabgeordnete Diether Dehm, der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, gegenüber Telepolis.
Es zeige den Widersinn der Regierungspolitik, wenn nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes massive Einschränkungen wie Ausgangssperren in ganzen Landkreisen gelten sollen, meinte Dehm: ‚Damit würde Menschen Freiheiten genommen, aber das zugespitzte Infektionsgeschehen geht munter weiter, zudem ignoriert die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken.‘
Ohnehin sieht der linke Kulturpolitiker Inzidenz- oder R-Werte ‚immer in Relation zu den mutwillig krankgekürzten Intensivstationen und Gesundheitsämtern, die ja längere Infektionsketten nachvollziehen sollen‘. Würden Gesundheitsämter und Intensivstationen so wie vor Einsparungen funktionieren, ‚wären die entsprechenden Werte ganz andere‘, ist sich Dehm sicher.“
Manipulation, damit die weitere Einschränkung von Grundrechten akzeptiert wird: Die ARD zeigt „Inzidenzkarten“ des Robert Koch-Instituts, allerdings mit drastisch verändertem Farbspektrum. Manipuliert oder Manipulierer? Hamburgers Erster Bürgermeister Peter Tschentscher: „Sie müssen mal sehen, was in Deutschland los ist!“ Die Inzidenz-Landkarte sei „tiefrot“. (Bild, 19.04.2021) |
Das „überlastete Gesundheitssystem“
Als Begründung für „neue harte Maßnahmen“ wird regelmäßig die Sorge um die Funktionstüchtigkeit des Gesundheitswesens genannt. Um Schwachstellen der Pandemiebekämpfung zu erkennen, finden regelmäßig Notfallübungen statt, mit denen überprüft wird, wie Bund und Länder zusammenarbeiteten und wie wirkungsvoll die Pandemiepläne funktionieren.
Die passende Übung fand 2007 unter dem Namen „LÜKEKS 07“ statt, dabei ging es nicht um Kekse, die Abkürzung steht für: „Länder- und Ressortübergreifende Krisenmanagementübung (Exercise)“, die Leitung hatte das „Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ (was es alles gibt). Szenario: Masseninfektion von 30 Prozent der Bevölkerung und fast 100.000 Tote, nachdem sich eine Influenza-Pandemie von Asien aus über die ganze Welt ausgebreitet hat. Neben viel Eigenlob und Apologetik liest man unter den Schlussfolgerungen der Übung einen offenbar kritisch gemeinten Punkt: „Optimierungsmöglichkeiten zeigten sich bei der Bedarfsermittlung, Vernetzung und Verteilung von medizinischer Ausstattung (z.B. medizinisches und pharmazeutisches Personal sowie Pflegekräften und Schutzausrüstung).“ Erkenntnis: Es muss vorgesorgt werden, Reserven werden dringend gebraucht!
Doch vor einem Jahr gab es keine Pandemie Reserve, es fehlten Desinfektionsmittel, Atemschutzmasken, Schutzmaterial für Ärzte und Pflegekräfte. Weder Grenzschließungen noch eine Kontrolle von Einreisenden fanden statt, „Einreisebögen“ von Flugpassagieren landeten im Altpapier. Testen und Impfen folgt dem Motto der Sendung „Pleiten, Pech und Pannen“, und gerade mal ein Drittel der Gesundheitsämter hat die erforderliche Software zur Kontaktnachverfolgung, bei der Mehrheit herrscht Zettelwirtschaft und ein Faxgerät ist die Krönung der Technik.
Am 30. April 2020 warnte das Deutsches Ärzteblatt: „Tausende Krebstote mehr wegen Lockdowns erwartet“. Die Analyse des University College London (UCL) und der Forschungsstelle zu Behandlungsdaten für Krebspatienten DATA-CAN erwartete für Großbritannien: „In den kommenden zwölf Monaten … werden wegen des Lockdowns in der Coronakrise rund 20 Prozent mehr neu diagnostizierte Krebspatienten sterben als sonst in diesem Zeitraum. … Infolge der zurückgegangenen Diagnostik und Behandlung könnten es nun gut 6.000 mehr (Todesfälle) werden. … Beziehe man alle derzeit mit Krebs lebenden Menschen ein, könne die Zahl zusätzlicher Todesfälle auf etwa 18.000 steigen.“
Nur ein solches Beispiel aus Deutschland: „Die Corona-Pandemie hat sich in Rheinland-Pfalz einer Auswertung der Krankenkasse DAK zufolge auch auf die Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen ausgewirkt. Demnach fiel im März und April 2020 mehr als jede zweite Operation von Minderjährigen aus. Das sei ein Rückgang von 53 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, teilte die DAK-Gesundheit mit. Im gesamten ersten Halbjahr 2020 verzeichnete Rheinland-Pfalz demnach mit einem Minus von 27 Prozent bundesweit den größten Rückgang an durchgeführten Operationen bei Kindern.“ (Die WELT, 27.02.2021)
Bei der rituellen Beschwörung einer „Überlastung“ des Gesundheitssystems wird verschwiegen, dass selbst im „Corona-Jahr“ 2020 21 Kliniken geschlossen und 4.000 Intensivbetten abgebaut wurden. Die Deutschen Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin gab die Zahl der im Juli 2020 verfügbare Zahl von Intensivbetten mit rund 32.600 an, im Dezember waren es nur noch rund 27.300. Grund dafür sei aber nicht die Bettenzahl, sondern der Mangel an Intensivpflegekräften. Überraschung. Da hat der „Applaus vom Balkon“ offenbar nicht geholfen.
Freidenker-Beiratsmitglied Annette Groth macht auf den Skandal aufmerksam, den die Sendung mdr-exakt am 31.03.2021 ans Licht brachte. Wie die lautstark beklagte Überlastung der Intensivstationen zustandekommt, wurde dabei am Beispiel Helios, dem größten privaten Krankenhauskonzern Deutschlands (86 Krankenhäuser und 125 ambulante Behandlungszentren), erläutert. Zitiert wurden Beschäftigte des Herzzentrums Leipzig: „Der Konzern spare so massiv am Personal, dass die Versorgung leide. Es ist so, dass unsere Intensivstation in einem Großteil der Zeit ihrem Versorgungsauftrag nicht nachkommen kann und sich von der Aufnahme akut Erkrankter abmelden muss. Der Rettungsleitstelle müssten sie fast jeden dritten Tag signalisieren, dass man sie nicht anfahren solle.“
Bei der Bilanzpressekonferenz im Februar 2021 sprach der Vorstandsvorsitzende Stephan Sturm über die „erreichten wirtschaftlichen Ziele“ auch im „Corona-Jahr“, und verkündete stolz „die 28. Dividendenerhöhung in Folge“. 2020 haben die Fresenius-Helios-Kliniken in Deutschland 602 Millionen Euro Gewinn gemacht. In den Folgejahren müsse man „das Tempo deutlich erhöhen“, heißt „soviel einsparen wie möglich“, übersetzt der mdr. „Schon jetzt erreichen uns aus ganz Deutschland Berichte über geplante Kürzungen. (…) Gewinne auf Kosten von Personal, Patientinnen und Patienten“ (https://www.ardmediathek.de/video/exakt/profit-statt-aerzte/mdr-fernsehen/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy85NTk0NzEyMS1mYmRiLTRhZDUtYjk5Yy0xYTk1N2QwZmJlODg/).
Ein weiterer Faktor der Überlastung: Zwischen 20 und 30 Prozent der offiziellen Corona-Patienten in stationärer Behandlung wurden zufällig positiv getestet, kamen aber als Schwangere oder Unfallopfer in die Klinik. Auch die Zahl der Corona-Patienten auf Intensivstationen gibt das Robert-Koch-Institut um zehn Prozent zu hoch an, da sie wegen anderen Ursachen behandelt werden. Diese Recherchen der Zeit (17.02.2021) bestätigte sowohl die Barmer Krankenkasse wie der Deutsche Verband der Intensivmediziner (Divi). Für das RKI kein Thema: „Das harte Kriterium sei ein positiver PCR-Test.“
„Wir hören auf die Wissenschaft“
Nein, wirklich? Behauptet zumindest Merkel ein übers andere Mal. „Die Kanzlerin verteidigt die enge Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der Wissenschaft. Man habe jeden Tag viel dazugelernt.“ (ntv, 30.04.2020) Das scheint besonders dann zu gelten, wenn Auftragsarbeiten zum nächsten „Lockdown“ abgeliefert werden wie die von der Leopoldina, ein Verein mit dem sagenhaften Frauenanteil von 0,08 %. Michael Esfeld, Professor für Wirtschaftsphilosophie an der Universität Lausanne und selbst Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina: „Die Bundesregierung zieht derzeit vor allem jene Wissenschaftler zu Rate, die bereit sind, dies zu sagen, was die Regierung auch hören will. Das schadet massiv der Reputation der Wissenschaft. (…) Diese Wissenschaftler haben sich von der Regierung für Propaganda einspannen lassen“. (Bild, 15.02.2021)
Tiefe Ignoranz herrscht hingegen, nachdem am 12.04.2021 führende Aerosolforscherinnen und -forscher aus Deutschland in einem Offenen Brief an die Bundesregierung „einen Kurswechsel bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ forderten und „symbolische Maßnahmen“ beklagt haben. „Leider werden bis heute wesentliche Erkenntnisse unserer Forschungsarbeit nicht in praktisches Handeln übersetzt“, kritisieren die Verfasserinnen und Verfasser.
Schon im Herbst kritisierten Wissenschaftler und Mediziner um den renommierten Gesundheitsökonomen Gerd Glaeske, dass Bund und Länder mit falschen Konzepten auf die steigende Zahl von Corona-Infizierten reagieren, sie sprachen von „besorgniserregenden Fehlentwicklungen“: „Es überwiegt der Eindruck, dass die Verantwortlichen auf den immergleichen Vorgehensweisen beharren und Maßnahmen sogar noch verstärken, an deren Wirksamkeit und Akzeptanz es aus wissenschaftlicher Sicht größte Zweifel geben muss“. (RedaktionsNetzwerk Deutschland, 19.10.2020.)
Zugleich warnten sie davor, „die Bevölkerung mit immer neuen Drohungen vor einem erneuten Lockdown zur Disziplin bewegen zu wollen. Es werde „fälschlicherweise auf mehr Druck, mehr Kontrolle, eine Kriminalisierung der Bevölkerung und teilweise auch auf Denunziation gesetzt.“ Debatten über das Flanieren auf Flusspromenaden, den Aufenthalt in Biergärten, das Joggen oder Radfahren seien hingegen kontraproduktiv.
Die Aerosol-Forscher mahnen in ihrem Brief, Sars-CoV-2-Erreger würden fast ausnahmslos in Innenräumen übertragen. Dagegen helfen weder Masken im Freien noch eine Ausgangssperre: „In der Fußgängerzone eine Maske zu tragen, um anschließend im eigenen Wohnzimmer eine Kaffeetafel ohne Maske zu veranstalten, ist nicht das, was wir als Experten unter Infektionsvermeidung verstehen.“ „Es werden Treffen in Parks verboten, Rhein- und Mainufer gesperrt, Innenstädte und Ausflugsziele für den Publikumsverkehr abgeriegelt. Auch die aktuell diskutierten Ausgangssperren müssen in diese Aufzählung irreführender Kommunikation aufgenommen werden.“
Prof. Dr. Hendrik Streeck, Direktor des Instituts für Virologie an der Uniklinik in Bonn, hat zu den Ausgangssperren eine klare Meinung: „Dadurch feuern wir das Infektionsgeschehen weiter an.“ Er plädiert für coronakonforme Treffmöglichkeiten im Freien oder beispielsweise in belüfteten Turnhallen, auch die Außengastronomie trage nicht erheblich zum Infektionsgeschehen in Deutschland bei. (t-online, 10.04.2021) „Die Vernunft hat zwischendurch gelitten (…) Mit den Lockdowns wird vor allem in Gruppen mit bescheidenem Wohnraum verhindert, dass man sich aus dem Weg gehen kann, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Wir werden das Problem nicht lösen, wenn wir jetzt einfach die drastischen Massnahmen mit Polizeigewalt durchdrücken – es braucht ein Abwägen, Augenmass, einen gesamtgesellschaftlichen Konsens.“ [Schweizerische Schreibung] (https://www.nzz.ch/feuilleton/hendrik-streeck-ueber-corona-politik-pandemie-und-infodemie-ld.1611035?ga=1&kid=nl164_2021-4-14&mktcid=nled&mktcval=164_2021-04-15)
Inzidenz-Lotterie
In unserer grundsätzlichen Erklärung vor einem Jahr (Freidenker-Brief April 2020) stellten wir fest:
Wir kritisieren die unzureichende und widersprüchliche Informationslage: ohne flächendeckende Tests gibt es keine belastbare Ausbreitungszahl, die ungenaue Unterscheidung zwischen Infizierten und Erkrankten bei Verzicht auf repräsentative Tests macht Prognosen zumindest unsicher, unterschiedliche Zählweisen und mangels Obduktionen fehlende exakte Angabe von Todesursachen führen zu einem Statistik-Hokuspokus, der manipulativ ist und Verunsicherung und Spekulationen nährt.
Epidemiologe Gérard Krause vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung: „Durch die im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz beschlossene Koppelung von Maßnahmen an einen einzigen Indikator, nämlich alleinig den Inzidenzwert der Fallmeldungen, hat der Gesetzgeber die Exekutive in Abhängigkeit eines Messwertes gegeben, der nachweislich keine konstante Messgrundlage hat.“ (Berliner Kurier, 27.03.2021) Das ist sehr höflich formuliert – man hätte auch von „Fantasiezahlen“ oder „willkürlich“ oder „manipulativ“ sprechen können.
Dr. Friedrich Pürner, strafversetzter ehemaliger Leiter des Gesundheitsamtes in Aichach-Friedberg: „Diesen Inzidenz-‚Wert‘ kann man schlicht und ergreifend nicht ableiten. Wenn wir sagen 50 pro 100.00 bedeutet das ja nur, dass wir 50 positive Meldungen bekommen pro 100.000 Bewohner, wir wissen aber nicht, ob diese 50 tatsächlich krank sind und wie stark sie krank sind.“ (RT-Interview,27.02.2021, https://www.youtube.com/watch?v=8B4SJnZZ49I).
Dr. Göran Kauermann und Dr. Helmut Küchenhoff vom Institut für Statistik der Ludwig-Maximilians-Universität München bemängeln: „Die Inzidenz spiegele nur durch Tests nachgewiesene Infektionen wider. Der Anteil der nicht durch Tests festgestellten Infektionen bleibe jedoch unberücksichtigt. Zudem bewerte man die Inzidenz über alle Altersgruppen hinweg. Dieses Vorgehen sei problematisch, da sich Inzidenzen in verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich entwickeln würden. Bestimmte Altersgruppen würden bei einer Infektion gar nicht erkranken während es bei anderen schwere Verläufe geben könne. Daher, so der Schluss der Statistiker, könne man die ‚Gesamtinzidenz nicht als das Maß aller Dinge betrachten‘. Sie sehen in der Darstellung der Inzidenzen des Robert-Koch-Instituts eine Verfälschung der Infektionslage.“ (neopresse, 23.03.2021)
Zwar hat der Bundestag diesen Einwänden in seiner bisher letzten Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die am 31.03.2021 in Kraft trat, Rechnung getragen, indem der Inzidenzwert nicht mehr das alleinige Kriterium für Verbote, Einschränkungen und weitere Lockdown-Maßnahmen sein darf. (Berliner Zeitung, 27.03.2021) Es sollen auch Erkrankungen bei Älteren und Risikogruppen, die Auslastung von Krankenhäusern und Intensivstationen, der R-Wert sowie das ominöse „Infektionsgeschehen“ einbezogen werden. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki: „Die Inzidenz sagt über das Pandemiegeschehen nichts aus!“ (Bild, 19.04.2021)
Daraus zieht das Bundeskabinett den (gesetzwidrigen) Schluss, dass der „Inzidenzwert“ das einzige ist, worauf es bei der „Notbremsung“ ankommt, auch wenn noch etwas propagandistisches Beiwerk beigemengt wird. Beispiel: „Die britische Mutante B.1.1.7 ist der Hauptgrund, weshalb die Neuinfektionen aktuell so stark ansteigen. Zunächst hieß es, sie sei ansteckender, aber nicht gefährlicher. Doch nun zeigt sich: Sie ist auch deutlich häufiger tödlich.“ Das ist für einen ARD-„Faktenfinder“ wie Dominick Lauck eine typische Erfindung (tagesschau, 19.03.2021), aber halt nicht Fakt, auch wenn Tierarzt Wieler vom RKI auf dem gleichen Trip war: „Sars-CoV-2 ist gefährlicher geworden.“
„Die Mutation B.1.1.7 führt laut britischen Forschern offenbar nicht häufiger zu tödlichen Verläufen, als bislang angenommen wurde. Die Sterblichkeit habe sich nicht verändert“, so nachzulesen im Luxemburger L’Essentiel (13.04.2021) unter Verweis auf die renommierte britische Fachzeitschrift The Lancet. In Deutschland wurde darüber außer in Kurzmeldungen und Alternativmedien nur von der Berliner Zeitung berichtet.
Zurück zu den „allesentscheidenden Inzidenzwerten“ und wie sie zustandekommen. Dazu sagte die Bundeskanzlerin. „sie freue sich, dass Deutschland herausragende Wissenschaftler in den Bereichen Virologie und Epidemiologie habe, ‚auf deren Stimme wir hören können und auf deren Stimme auch viele andere außerhalb Deutschlands hören‘. Mit dem Virologen Christian Drosten von der Berliner Charité habe Deutschland immerhin jenen Forscher, der den ersten Test für das Coronavirus entwickelt habe. ‚Da kann man sich schon freuen, wenn das einer ist, der sozusagen in Deutschland arbeitet. Denn ohne diese Tests wären wir ja in einer ziemlich schwierigen Lage.‘“ (Spiegel, 30.04.2020)
Ein wahres Wort: Ohne Drosten-Tests wären wir in einer ziemlich schwierigen Lage – aus ihrer Perspektive betrachtet, denn der erzeugt nämlich den sagenhaften Inzidenzwert.
„Gold-Standard“ vom „Goldjungen“?
Auf der Seite www.infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird der PCR-Test zum „Goldstandard“ verklärt, es sei das „zuverlässigste Verfahren um einen Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 abzuklären“. Wahrscheinlich, weil es den Verdacht sehr häufig oder fast immer bestätigt, was die Knallchargen vom Amt auch noch selbst zugeben: der Test „weist also genau das gewünschte Virus nach.“ Entsprechend werden alle Positiv-Getesteten zu Infizierten, zu Ansteckenden, zu Kranken erklärt, und das Publikum mit „Fallzahlen“ und „Corona-Fällen“ hypnotisiert. Da aber viele so gewonnene „Positive“ keine Symptome vorzeigen können, wurde flugs das Wort von den „symptomlosen Kranken“ erfunden – himmelschreiender Unsinn, ein Widerspruch in sich.
Der US-Biochemiker Kary Banks Mullis (1944–2019) hat 1993 für die Entwicklung des PCR-Tests gemeinsam mit Michael Smith den Nobelpreis für Chemie erhalten hat. Die Abkürzung PCR steht für polymerase chain reaction, deutsch Polymerase-Kettenreaktion. Damit wird Erbsubstanz (DNA) in vitro vervielfältigt, Kettenreaktion deshalb, weil der Ausgangsstoff in jedem weiteren Zyklus exponentiell vervielfältigt wird. Soll, wie bei Coronaviren, RNA detektiert werden, muss diese zunächst mittels des Enzyms Reverse Transkriptase in DNA umgeschrieben werden (RT-PCR).
Prof. Christian Drosten forschte Anfang des Jahrhunderts an der Nutzbarmachung der Technologie und meldete 2003 die „Identifizierung des SARS-Coronavirus und Etablierung eines schnellen diagnostischen Testsystems“ für die Fa. Artus GmbH zum Patent an. Das Verfahren funktioniert so, dass man eine Genomsequenz eines Virus isoliert und im Labor vervielfältigt. Das ist weder kritikwürdig noch problematisch, doch wie es bei jeder Medizin auf die Dosis ankommt, kommt es beim PCR-Test auf die Anzahl der Vervielfältigungszyklen an.
Der Erfinder Mullis erklärte zum Verfahren: „Mit der PCR, wenn Sie sie gut machen, können Sie fast alles in jedem finden – das fängt an, Sie an die buddhistische Vorstellung glauben zu lassen, dass alles in allem anderen enthalten ist. Ich meine, wenn Sie ein einzelnes Molekül zu etwas vervielfältigen können, das Sie wirklich messen können, was die PCR tun kann, dann gibt es nur sehr wenige Moleküle, von denen Sie nicht mindestens eines in Ihrem Körper haben… Sie erlaubt Ihnen, eine sehr winzige Menge von irgendetwas zu nehmen und es messbar zu machen und dann in Meetings darüber zu sprechen, als ob es wichtig wäre. Sehen Sie, das ist kein Missbrauch, das ist nur eine Art von Fehlinterpretation…“ (Das PCR-Desaster, https://www.corodok.de/buch-illa-jetzt-gedruckt-erhaeltlich/).
Der PCR-Test testet nicht auf „das Virus“, sondern auf Bestandteile der Virus-RNA. Die aus der Probe erzeugte DNA wird in jedem Arbeitsschritt verdoppelt, der Anstieg ist exponentiell. Ausgehend von einem einzigen Genabschnitt hat man nach einem Zyklus schon zwei davon, nach 10 Zyklen 1.024, nach 30 Zyklen 1.073.741.824 = ca. 1 Milliarde, nach 40 Zyklen 1.099.511.627.776 = ca. 1 Billion, nach 45 Zyklen 35.184.372.088.832 und nach 50 Zyklen = 1.125.899.906.842.624 = ca. 1 Billiarde.
Durch eine (zu) hohe Zyklenzahl gelangt man genau dahin, was Mullis „eine Art von Fehlinterpretation“ nannte. Das erklärt regierungs- und PCR-gläubige Stellungnahmen wie „Die Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine geringere Erkennungsrate. Ein Selbsttest weist eine hohe Viruslast und damit eine Gefährdung für andere Personen nach. Mit diesem Test kann nicht festgestellt werden, ob jemand in der Vergangenheit bereits eine Infektion mit dem Coronavirus hatte.“ Und umgekehrt gilt: Mit geringer Viruslast oder auch nur einer in der Vergangenheit liegenden Corona-Infektion wird man durch den PCR-Test als „positiv“ erkannt. Daher die nennen Spötter das Testverfahren „Verdoppeln bis der Arzt kommt“.
Der PCR-Test ist also nicht grundsätzlich unbrauchbar, es kommt darauf an, wie man ihn durchführt und wie das Ergebnis interpretiert wird. Im genannten Buch zum „PCR-Desaster“ sagt der Kanadier David Crowe zu den Zyklen: „Wenn man bei 20 aufhören würde, wäre jeder negativ. Würde man bei 50 aufhören, könnte jeder positiv sein.“ Der Verfahrenserfinder Kary Mullis: „Wenn du mehr als 40 Zyklen machen musst, um ein einmal vorliegendes Gen zu vervielfältigen [to amplify a single-copy gene], ist etwas ernsthaft falsch mit deiner PCR“. Prof. Stephen Bustin plädiert, „dass die Zyklen wahrscheinlich auf 35 begrenzt werden sollten.“
Der österreichische Arzt Dr. Peter Mayer hält den PCR-Test noch aus weiteren Gründen für unzuverlässig. Auf der Internet-Seite meinbezirk.at (23. Juni 2020) wies er angesichts der gehäuften Positiv-Tests in Schlachthöfen und Fleischfabriken auf die Aussage von Prof. Drosten im Stern-Interview (21.03.2020) hin, dass man „bei einem der vier Erkältungs-Corona-Viren, die wir bislang beim Menschen kannten, fast mit Sicherheit sagen kann, dass es vor etwa 150 Jahren aus dem Rind zum Menschen kam.“ In seinem NDR-Podcast meinte er zum PCR-Test, er würde „auf jeden Fall auch kreuzreagieren gegen ein Coronavirus des Rindes, das beim Rind Durchfall macht.“ Aufgrund der zugegebenen Kreuzreaktionen vermutet Mayer Corona-Fehldiagnosen, zumal von 1.331 positiv getesteten Fleischarbeitern nur 21 erkrankt waren.
Wie oben bemerkt, erkennt der Test auch „Gen-Trümmer“, Reste überstandener Infektionen auch mit früheren Corona-Erregern. Dr. Mayer dazu: „Das Problem mit dem PCR-Test auf aktive Infektionen ist aber nun, dass er auch auf Virenbestandteile anspricht. So passiert bei einigen Hunderten Koreanern, die die Infektion hinter sich gebracht hatten, das Immunsystem hatte die Viren zerstückelt und vernichtet und der PCR Test ließ vermuten, dass die Getesteten aktiv infiziert seien, was aber schlicht falsch war.“
Daher warnen auch Drostens Vorgänger, der ehemalige Chef-Virologe an der Berliner Charité, Prof. Detlev Krüger, und der Epidemiologen Prof. Klaus Stöhr in einem offenen Brief an die Bundesregierung, die „Inzidenz“ als Richtlinie zu nehmen: „Wir raten dringend davon ab, bei der geplanten gesetzlichen Normierung die ‚7-Tage-Inzidenz‘ als alleinige Bemessungsgrundlage für antipandemische Schutzmaßnahmen zu definieren. Bewertungsgrundlage für die Auswahl von Schutzmaßnahmen sollte nicht die Inzidenz der Infektionen sein, sondern vielmehr die Häufigkeit der Erkrankungen und ihre jeweilige Schwere, also insgesamt die Krankheitslast.“
„Die beiden Virologen halten fest, dass die im Gesetzesvorhaben vorgesehene 7-Tage-Inzidenz nicht differenziere, ‚in welchen Altersgruppen, Lebensräumen und Bevölkerungsgruppen Infektionen auftreten‘. Dies sei offensichtlich nicht nachvollziehbar, da es einen ‚dramatischen‘ Unterschied mache, ob die Inzidenz ‚zum Beispiel bei primär gesunden Studierenden, bei schwer erreichbaren Bevölkerungsgruppen, bei besonders vulnerablen Menschen oder diffus in der Gesamtbevölkerung verteilt gemessen‘ werde.“ Durch das neue Gesetz „entstehe sowohl die Gefahr eines ‚Mangels an Sachbezug‘ als auch eine ‚Verletzung der Verhältnismäßigkeit‘“. (RT, 16.04.2021)
Bar jeder Vernunft
Viele Fragen bleiben unbeantwortet: Was treibt die Regierenden, so anscheinend planlos, hirnlos, in offenkundigem Gegensatz zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und irrational zu handeln? Wieso der Ausnahmezustand in Permanenz, die Missachtung des Grundgesetzes, der (illegale) Entzug von Grundrechten? Warum werden massenhaft Produktivkräfte vernichtet, die Staatsverschuldung ins Astronomische getrieben, Arbeitslosigkeit und Armut gesteigert? Warum werden ganze Branchen und Berufsgruppen mit Berufsverbot belegt, Mittelstand, Selbstständige, Kulturschaffende mitsamt ihren Institutionen in ihrer Existenz bedroht? Wieso ein Bildungsnotstand provoziert, die Beschädigung des Kindeswohls durch Entwicklungsstörungen, die Rückabwicklung der Rechte der Frau in Kauf genommen? Wieso wird ständig Angst verbreitet, Psychosen und Depressionen und damit die Schädigung des Immunsystems in Kauf genommen, warum Kollateralschäden ignoriert? Warum werden Zweifler als Leugner und Kritiker als Idioten diffamiert und mit Arbeitsplatzverlust bedroht? Wie entwickelt sich die demokratische Kultur, wenn Gehorsam mit horrenden Bußgeldern erzwungen, Demonstrationen verboten oder mit „Teilnehmerbeschränkung“ schikaniert werden? „Maßnahmen“, die nicht faktenbasiert sind, keine Stütze in der Wissenschaft finden, das permanente Spiel mit Fantasiezahlen und manipulierter Statistik – ist es Vorsatz oder die pure Dummheit? Auf solche und weitere Fragen kann es kaum vernünftige, zufriedenstellende Antworten geben. Dies lässt jede Menge Raum für „Verschwörungstheorien“, das Wort, mit dem jede Kritik und jedes Gegenargument mundtot gemacht werden soll.
Sicherlich sind einige Politiker panikgetrieben, einer Panik, die sie selbst aufs Gleis gesetzt haben – Angst vor den Umfragewerten, der Medienmeute, den Scharfmachern um Lauterbach & Co.; auch der Aspekt, mit Aktionismus vom eigenen Versagen bei einer effektiven Gegenstrategie abzulenken – aber es ist nicht zu akzeptieren, dass wir alle die Suppe auslöffeln, dafür zahlen sollen. So sehr es lohnt, die Suche nach Antworten fortzusetzen, wird es Zeit zu sagen: Ohne uns! Ruhe und Gehorsam sind nicht erste Bürgerpflicht. Ziviler Ungehorsam ist eine Tugend.
Der Titel dieses Beitrags ist identisch mit dem eines Schlagers von Christian Anders: „Es fährt ein Zug nach nirgendwo“. Der inspirierte nun auch die mit dem Freidenkerverband verbundene Textdichterin Lucie Sponheimer zu einer Nach- bzw. Neudichtung:
Es führt ein Test ins nirgendwo
Es führt ein Test ins nirgendwo Es führt ein Test ins nirgendwo Es führt ein Test ins nirgendwo Der Test mit Namen PCR Dem Test dem reicht ein Virus nicht Ein Blinddarm geht ins Krankenhaus So dreh‘n die Tester völlig durch Halbgott Drosten, ich hab Dich lieb Es führt ein Test ins nirgendwo Dem PCR gab Drosten vor |
Dank Drostens Test sind G‘sunde krank Sie fürchten Tests mehr als die Infektion Doch wer dran glaubt erhält zum Dank Nur immer Panik, Angst und Depression So testen sie in einem fort, Mit diesen Tests im nirgendwo Der Drosten-Test im nirgendwo Die Halunken in der Regierung Oh, oh Merkel, ich kann Dich nicht seh’n Merkel und Drosten, wir lassen Euch geh‘n Oh, oh Drosten, … Dein Test verschwindet im nirgendwo |
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