Petition: Schluss mit dem staatlichen Kirchensteuer-Einzug
Im Rahmen der Aktion „ABSTIMMUNG21“ gibt es die Chance, ein Thema für eine bundesweite Volkabstimmung vorzuschlagen, siehe https://www.openpetition.de/abstimmung21?op_rf=nl.
Der IBKA hat dafür die Petition „Schluss mit dem staatlichen Kirchensteuer-Einzug“ eingereicht. Jetzt geht es darum, sie mit vielen Stimmen nach vorne zu bringen. Dafür werden alle diejenigen Unterschriften gezählt, die von openPetition-Aktiven kommen, also von jenen Unterstützern, die bereits vor dem 08.02.2021 eine Petition unterschrieben oder gestartet haben.
Aber auch jede Stimme von openPetition-Neulingen ist wichtig, denn bei entsprechendem Quorum kann die Petition beim Bundestag eingereicht werden.
Bitte helft mit, das Anliegen zu unterstützen und unterschreibt hier:
https://www.openpetition.de/petition/online/schluss-mit-dem-staatlichen-kirchensteuer-einzug
Wortlaut der Petition:
Schluss mit dem staatlichen Kirchensteuer-Einzug
Aktuelle Praxis ist, dass die Finanzämter im Auftrag der Kirchen deren Mitgliedsbeiträge als Kirchensteuern einziehen. Dazu muss jeder Bürger auf seiner Steuererklärung angeben, ob er einer Religionsgemeinschaft angehört, die befugt ist, Steuern zu erheben.
Diese Praxis ist zu beenden. Der Bundestag möge die dafür erforderlichen Gesetze und Regelungen erlassen. Kirchen und Religionsgemeinschaften müssen die Verwaltung ihrer Mitglieder und den Einzug der Beiträge in die eigene Hand nehmen, denn sie sind private Organisationen. Die Zuständigkeit für die Mitgliedschaft in und den Austritt aus einer Kirche muss bei den Kirchen selbst liegen und nicht bei den Amtsgerichten oder Standesämtern. Kirchensteuerämter, die bei den Finanzämtern angesiedelt sind und damit den Eindruck erwecken, staatliche Stellen zu sein, sind abzuschaffen.
Begründung
Durch ihren Status als „Körperschaft öffentlichen Rechts“ sind die Kirchen befugt, ihre Mitgliedsbeiträge unter der Bezeichnung „Steuern“ zu erheben. Tatsächlich sind die Kirchensteuern nichts Anderes als Mitgliedsbeiträge nichtstaatlicher Organisationen. Gleichwohl betätigt sich der Staat als Inkassounternehmen für die Kirchen und setzt die Kirchensteuern als Zwangsabgaben durch.
Mitglied sind nach Auffassung der Kirchen nicht nur bekennende Gläubige, sondern alle, die irgendwann einmal irgendwo getauft wurden (und sei es in Frankreich oder Italien), auch wenn sie das Glaubensbekenntnis nicht teilen und niemals einen Beitritt erklärt haben. Ein Austritt aus der Kirche ist hingegen mit Aufwand und Kosten verbunden. Staatliche Stellen unterstützen diese Auffassung, indem sie die Kirchenaustritte und damit die Befreiung von der Beitragspflicht nur dann anerkennen, wenn sie beim Amtsgericht oder bei einem Notar erklärt werden. Wer eine solche Bestätigung nicht nachweisen kann, muss ggf. Nachzahlungen für mehrere Jahre leisten. Dies wird mit der Härte des Gesetzes durchgesetzt.
Es widerspricht ganz offensichtlich der Trennung von Staat und Kirchen, dass staatliche Stellen sich um die Mitgliederverwaltung der Kirchen kümmern.
Mehr noch: Der Staat verpflichtet auch Arbeitgeber und Banken, unentgeltliche Inkassoleistungen für die Kirchen zu erbringen, indem sie die Kirchensteuer berechnen und an die Empfänger abführen müssen. Dazu muss jeder abhängig Beschäftigte dem Arbeitgeber seine Religionszugehörigkeit mitteilen. Dies ist aber verfassungswidrig. Der in unserem Grundgesetz mitgeltende Art.136 (3) der Weimarer Verfassung sagt über die Religionsfreiheit unter anderem: „Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, …, als davon Rechte und Pflichten abhängen …“. Auch gerichtliche Klagen gegen die Mitteilungspflicht sind wirkungslos. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1978 ist es in Ordnung, das Grundrecht, seine Konfession nicht zu offenbaren, aus „Zweckmäßigkeitsgründen“ einzuschränken. Es ist fragwürdig, ob sich diese einseitig religionsfreundliche und datenschutzfeindliche Sicht heute noch aufrechterhalten lässt.
Fazit
Der staatliche Einzug der Kirchensteuer muss abgeschafft werden,
• weil er den Staat zum Dienstleister der Kirchen macht,
• weil alle Bürger die staatlichen Stellen mitfinanzieren, die mit der Verwaltung der Kirchenmitglieder befasst sind
• weil er den Eindruck erweckt, eine staatsbürgerliche Pflicht zu sein,
• weil er den Bürgern verfassungswidrig abverlangt, die Religionszugehörigkeit zu offenbaren,
• weil er Unternehmen und Banken zum kostenlosen Beitragseinzug für die Kirchen verpflichtet und
• weil nicht einmal die Mitgliedschaft ordentlich geregelt ist.
Die Kirchen sollen ihre Mitgliederverwaltung und den Beitragseinzug in die eigene Hand nehmen. Staatliche Stellen sollen weder die Kirchensteuern einziehen noch die Kirchenaustritte verwalten.
Bild: openpetition.de