Ende der Staatsleistungen – Gesetzentwurf springt viel zu kurz
Am 13. März 2020 wurde in Berlin ein gemeinsamer Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen durch die kirchenpolitischen Sprecher von FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen vorgestellt.
Der Gesetzentwurf sieht die Abschaffung der an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen gegen eine Ablösesumme von gut zehn Milliarden Euro vor. Diese Summe entspricht dem 18,6-fachen der gegenwärtigen jährlichen Zahlungen von 548 Millionen Euro. Dabei sollen außerdem bis zur endgültigen Ablösung, die sich in einem Zeitraum von 20 Jahren vollziehen soll, die jährlichen Beträge in voller Höhe weiter gezahlt werden. Das hieße dann, die Kirchen bekämen die nächsten 20 Jahre lang jedes Jahr etwa doppelt soviel wie bisher, einmal die jährlichen Staatsleistungen sowie den jährlichen Beitrag zur Ablösesumme – schätzungsweise insgesamt 22 bis 25 Milliarden Euro.
Nachfolgend eine erste Stellungnahme des „Bündnisses Altrechtliche Staatsleistungen abschaffen“ (BAStA), veröffentlicht auf der Webseite des BAStA am 13.03.2020
Ende der altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen
Gesetzesentwurf von FDP, Linken und Grünen springt viel zu kurz
Das Bündnis Altrechtliche Staatsleistungen Abschaffen freut sich: Nach 101 Jahren gibt es endlich einen fraktionsübergreifenden Entwurf für ein Ende der direkten Staatsleistungen an die Kirchen. Doch das BAStA kritisiert die vorgesehenen hohen Ablösesummen scharf.
Johann-Albrecht Haupt, BAStA-Sprecher:
„Ein ernstzunehmender Anlauf zur Ablösung der Staatsleistungen und zur Erfüllung des Verfassungsauftrags war schon lange überfällig. Doch der vorgelegte Entwurf ist meilenweit entfernt von einer gerechten Lösung. Jedes Jahr haben 14 Bundesländer willkürlich festgelegte, hohe Zahlungen an die beiden großen Kirchen geleistet. In diesem Jahr sind es 569 Millionen Euro – auf fragwürdiger Rechtsgrundlage. Da verbietet sich eine Regelung, die zu diesen hohen Summen auch noch Ablösezahlungen von dem über 18-fachen des Jahresbetrags vorsehen. Das wären zusammen über 10 Milliarden Euro zusätzlich.“
Ralf Keller (Junge Liberale), Michael Janitzki (LAG Laizismus Die Linke Hessen) und Diana Siebert (Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne) ergänzen:
„Der übergroßen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sind die Staatsleistungen an die Kirchen nicht vermittelbar – egal ob Kirchenmitglied oder nicht. Das sollten unsere Bundestagsfraktionen auch der GroKo deutlich machen können. Für die Kassen der Bundesländer ist der Gesetzentwurf äußerst ungünstig. Der Bund muss ein Signal an die Bundesländer senden, dass die Landesregierungen die in Aussicht gestellten Verhandlungen über Senkung der Beträge hart führen dürfen. Noch einmal zusätzlich das 18-fache der jährlichen Zahlungen aufzubringen würde die Bundesländer finanziell stark belasten. Auch deshalb dürfen jedwede konkreten Zahlenwerte nur als eine Obergrenze gelten.“
Adrian Gillmann (Säkulare Sozis):
„Die Große Koalition lässt sich in der Frage dieses eindeutigen Verfassungsauftrages vorführen. SPD und Union sollten hier ebenfalls tätig werden. Wir werden unsere Fraktion auffordern, sich endlich für eine Ablösung der Staatsleistung einzusetzen, die auch die bisher geleisteten Zahlungen berücksichtigt, statt nur größtmögliche Summen ins Spiel zu bringen.“
Hintergrund:
Seit November 2018 streitet BAStA für eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ohne Ablösebeträge. Der Deutsche Freidenker-Verband ist Mitglied des Aktionsbündnisses.
Mehr:
https://staatsleistungen-beenden.de/buendnis/buendniserklaerung/
Bild: Esther Stosch / pixelio.de