Stopp Air Base Ramstein 2019
Vom 23.06. bis 30.06.2019 findet die diesjährige Aktionswoche „Stopp Air Base Ramstein“ statt. Wir veröffentlichen hier
- den Appell der Kampagne „NATO raus – raus aus der NATO“ an die 3. Internationale Konferenz „No to Military Bases & Wars“ in Ramstein am 28.6.2019
(Erstveröffentlichung: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25977) - sowie den Beitrag „Den Hebel zur Beseitigung verschweigen?“ über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann ⇲
(Erstveröffentlichung: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25997)
3. Internationale Konferenz „No to Military Bases & Wars“, Ramstein, 28.6.2019
Die Welt vom Militarismus befreien
Vom 23. bis 30. Juni 2019 veranstaltet die Kampagne „Stopp Air Base Ramstein“ wie in den Jahren 2015 bis 2018 eine Aktionswoche mit verschiedenen Formen des Protests. Neben der Demonstration am Samstag, dem 29. Juni, und einem mehrtägigen Friedenscamp zählt dazu die 3. Internationale Konferenz „No to Military Bases & Wars“. Die Kampagne „NATO raus – raus aus der NATO“ wird dabei sein und sich einbringen – insbesondere im Rahmen der Konferenz gegen Militärbasen und Kriege, denn es gilt, den Kampf zur Befreiung der Welt von Militärbasen der USA und der NATO weiter zu intensivieren und weiter zu internationalisieren. Ziel ist die Mobilisierung der internationalen Öffentlichkeit für den Austritt aus der NATO und für die Kündigung von Verträgen, aufgrund derer USA und NATO ihre militärischen Einrichtungen rund um den Globus betreiben – als entscheidende Basis für das Entstehenlassen einer weitgehend entmilitarisierten Staatengemeinschaft und für das friedliche Zusammenleben der Völker. Die NRhZ dokumentiert den von der Kampagne „NATO raus – raus aus der NATO“ an die 3. Internationale Konferenz „No to Military Bases & Wars“ gerichteten Appell in deutscher und englischer Sprache mit den deutschen und internationalen UnterstützerInnen.
Kampagne „NATO raus – raus aus der NATO“ an die 3. Internationale Konferenz „No to Military Bases & Wars“, Ramstein, 28.6.2019
Die 3. Internationale Konferenz „No to Military Bases & Wars“ (1) findet in einem Land statt, in dem die Rechtslage erlaubt, alle militärischen Einrichtungen von USA und NATO zu beseitigen, nämlich durch Kündigung des Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (kurz: Truppenstationierungsvertrag) und Austritt aus der NATO, und zwar mit einer Frist von nur zwei Jahren bzw. einem Jahr (2)(3). Im Mai 2019 hat die IPPNW dem entsprechend bei ihrer Mitgliederversammlung in Stuttgart mit überwältigender Mehrheit die Kündigung des Truppenstationierungsvertrags gefordert (4). Im April 2019 hat sich in Florenz eine Konferenz für eine „internationale NATO-Austrittsfront“ stark gemacht (5). Im Oktober 2018 ist in Frankfurt einstimmig entschieden worden, die Forderung nach Kündigung des Truppenstationierungsvertrags zu einer zentralen Forderung der Kampagne „Stopp Air Base Ramstein“ zu machen (6). Das sind ermutigende, wegweisende Schritte.
Mit großen Erwartungen sehen die Unterzeichner – auch wenn sie nicht alle vor Ort sein können – nun den Ergebnissen der 3. Internationalen Konferenz „No to Military Bases & Wars“ bei Ramstein entgegen. Diese Konferenz bietet die Chance, die wegweisenden Schritte von Stuttgart, Florenz und Frankfurt zu bekräftigen und weiter zu internationalisieren. Laut Konferenzprogramm soll diskutiert werden, was wir den Militärbasen entgegensetzen können. Und es sind Vorschläge für weitere Aktionen gefragt. Diesbezüglich sollen Vereinbarungen getroffen werden. Deshalb regen wir an, die folgende Vereinbarung zu verabschieden.
Die Konferenz „No to Military Bases & Wars“ bekundet: wir unterstützen die Forderung von Florenz nach Bildung einer „internationalen NATO-Austrittsfront“ und rufen Friedensinitiativen in allen NATO-Staaten dazu auf, sich diese Forderung zueigen zu machen. Gemäß NATO-Vertrag ist der Ausstieg aus der NATO mit Ein-Jahresfrist möglich. Wir unterstützen zudem die für Deutschland erhobene Forderung nach Kündigung des Truppenstationierungsvertrags mit der Konsequenz, dass auf diese Weise innerhalb von nur zwei Jahren sämtliche US- und NATO-Militärbasen einschließlich der Atomwaffen aus Deutschland verschwinden müssen. Friedensinitiativen in anderen Staaten rufen wir auf, die Rechtslage in ihrem Land zu klären und auf dieser Basis Forderungen mit der entsprechenden Zielrichtung zu erheben – mit der Konsequenz, dass all diese Länder von Militärbasen der USA und der NATO befreit werden.
26 UnterzeichnerInnen für die Kampagne „NATO raus – raus aus der NATO“
⇨ Den Text der Kampagne in englischer Sprache findet ihr hier: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25977
UnterzeichnerInnen für die Kampagne „NATO raus – raus aus der NATO“ (Signers for the campaign „NATO out – out of NATO“):
Sebastian Bahlo (stellv. Vorsitzender des Deutschen Freidenker-Verbands), Peter Betscher (Bundesverband Arbeiterfotografie, Vorstand), Anita Beyer (Freidenker-Verband, Landesverband NRW), Toni Brinkmann (Juristin, Mitglied des Bremer Friedensforums), Anneliese Fikentscher (Vorsitzende des Bundesverbands Arbeiterfotografie), Klaus Hartmann (Vorsitzender des Deutschen Freidenker-Verbands), Senne Glanschneider (Bundesverband Arbeiterfotografie, Vorstand), Wolfgang Jung (LUFTPOST – Friedenspolitische Mitteilungen aus der US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein), Jürgen Kelle, Düsseldorf (Rentner), Dr. Ansgar Klein (Sprecher der Aachener Aktionsgemeinschaft „Frieden jetzt!“), Helene Klein (Sprecherin der Würselener Initiative für den Frieden), Monika Krotter-Hartmann (Sozialpädagogin, Freidenkerin, Mitglied der Offenbacher Friedensinitiative), Dr. Klaus-Peter Kurch (Blogger, opablog.net), Klaus Linder (Deutscher Freidenkverband, Landesvorsitzender Berlin), Ullrich Mies (Publizist/Autor), Andreas Neumann (Bundesverband Arbeiterfotografie, Vorstand), Klaus v. Raussendorff (Mitglied im Vorstand des Deutschen Freidenker-Verbands), Wilhelm Schulze-Barantin (Deutscher Freidenker-Verband, Landesvorsitzender Hessen), Ernesto Schwarz (Musiker, Mitglied des Deutschen Freidenkerverbandes), Brigitte Streicher (Deutscher Freidenker-Verband, Landesvorsitzende NRW), Fee Striefler (LUFTPOST – Friedenspolitische Mitteilungen aus der US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein), Jürgen Suttner (Mitglied im Siegener Friedensbündnis ABFS und im Freidenkerverband), Annette van Gessel (Lektorin), Georg Maria Vormschlag (Bundesverband Arbeiterfotografie, Vorstand), Christoph Vohland (Deutscher Freidenker-Verband, Landesvorstand NRW)
Wer den Appell unterstützen möchte, schicke eine eMail an arbeiterfotografie@t-online.de mit Angabe von Vorname, Name, Land und kurzer Angabe zur Person. Bitte hier klicken und das sich öffnende eMail-Fenster verwenden.
⇨ Die Liste der bisherigen internationalen deutschen und internationalen UnterstützerInnen findet ihr hier: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25977
Fußnoten/Footnotes:
1 Dritte Internationale Konferenz „No to Military Bases & Wars“, Ramstein, 28.06.2019
https://www.ramstein-kampagne.eu/no-to-military-bases/
2 Im Zuge des „Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ (2+4-Vertrag) vollzogener Notenwechsel zum Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 25.9.1990 (Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, S. 1390-1393)
http://www.arbeiterfotografie.com/galerie/kein-krieg/hintergrund/bgbl290042_99955.pdf
3 NATO-Vertrag, Artikel 13 (Kündigung)
https://www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_17120.htm?selectedLocale=de
https://www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_17120.htm
4 IPPNW-Beschluss zur Kündigung des Truppenstationierungsvertrags, Stuttgart, 03.-05.05.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25888 (NRhZ 704 vom 08.05.2019)
https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Verein/MV/Beschluesse_Jahrestreffen_2019.pdf
5 Abschlusserklärung des Komitees „NO GUERRA NO NATO/GLOBAL RESEARCH“ „Für eine internationale NATO-Austrittsfront“, Florenz, 08.04.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25835 (NRhZ 702 vom 24.04.2019)
https://nowarnonato.blogspot.com/2019/04/deutsch.html
https://nowarnonato.blogspot.com/2019/04/english-declaration-of-florence-for.html
6 Beschluss der Kampagne „Stopp Air Base Ramstein“ zur Kündigung des Truppenstationierungsvertrags, Frankfurt, 28.10.2018
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25339 (NRhZ 680 vom 31.10.2018)
Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
Den Hebel zur Beseitigung verschweigen?
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
Bei Wikipedia gibt es einen Artikel über „Ausländische Militärbasen in Deutschland“. (1) Er vermittelt einen guten Einblick. Wir erfahren: Die Streitkräfte der USA belegen im Jahr 2011 in Deutschland 538,7 Quadratkilometer Fläche, die britischen Streitkräfte 210,37 Quadratkilometer – zusammmen ein Streifen von Nord nach Süd durch ganz Deutschland von fast einem Kilometer Breite. Und wir erfahren auch, was die rechtliche Grundlage für den „Aufenthalt von ausländischen Truppenverbänden auf deutschem Hoheitsgebiet ist“. Zu unterscheiden sei zwischen dem „Recht zum Aufenthalt“ und „der Rechtsstellung der stationierten Truppen (Recht des Aufenthalts)“. Das ist wichtig zu wissen. Ersteres besagt, OB Truppen sich in Deutschland aufhalten dürfen, zweites beschäftigt sich mit dem WIE, z.B. im NATO-Truppenstatut. Zum OB heißt es bei Wikipedia: „Das Recht zum Aufenthalt ergibt sich aus dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 (Aufenthaltsvertrag; BGBl. 1955 II S. 253).“ (2) Mit dem Aufenthaltsvertag (vielfach auch Truppenstationierungsvertrag genannt) haben wir also den Hebel in der Hand, der darüber bestimmt, ob die Truppen hier sein dürfen oder nicht. Doch das hat einen Haken.
Der Aufenthaltsvertrag, auf den Wikipedia hinweist, lässt eine Kündigung nicht zu. Es ist lediglich das Außerkrafttreten geregelt. In Artikel 3 heißt es: „Dieser Vertrag tritt außer Kraft mit dem Abschluss einer friedensvertraglichen Regelung mit Deutschland…“ Die wird es aber nicht mehr geben. Denn es gibt den „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“, den so genannten „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ vom 12. September 1990, der so etwas wie ein Friedensvertrag ist, aber nicht Friedensvertrag heißt. Aber das ist nur ein Scheinproblem. Denn es existiert der zwischen Deutschland, den USA, Großbritannien, Frankreich und weiteren Staaten vollzogene Notenwechsel vom 25. September 1990, in dem die Kündigungsmöglichkeit geregelt ist. Zwei Jahre beträgt die Kündigungsfrist. (3) Bei Wikipedia fehlt – was nicht verwundert – ein Hinweis auf diesen ganz entscheidenden Notenwechsel. Der Hebel soll offenbar verschwiegen werden. Danke, Wikipedia (4), dass mit dem Weglassen die enorme Bedeutung betont wird. Aber trotzdem lohnt sich ein Blick in die Wikipedia-Darstellung. Wir erfahren, was alles mit Kündigung des „Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland“ verschwinden muss.
Betrachten wir als Erstes die „Auflistung wichtiger Einrichtungen“. Verschwinden muss mit Kündigung des Aufenthaltsvertrags das Hauptquartier der US-Gesamtstreitkräfte für den Aufgabenbereich Europa (EUCOM) in Stuttgart-Vaihingen. Verschwinden muss das Hauptquartier der Sondereinsatzkräfte des EUCOM (SOCEUR) in Stuttgart-Vaihingen. Verschwinden muss das Hauptquartier der US-Gesamtstreitkräfte für den Aufgabenbereich Afrika (AFRICOM) in Stuttgart-Möhringen. Verschwinden muss das Hauptquartier der US-Heeresstreitkräfte in Europa (US Army Europe, USAREUR) in Wiesbaden-Erbenheim. Verschwinden muss das Hauptquartier der US-Luftwaffe in Europa (United States Air Forces in Europe, USAFE) in Ramstein. Verschwinden muss das Hauptquartier der US-Marineinfanterie in Europa und Afrika (United States Marine Forces Europe and Africa, MARFOREUR/AF) in Böblingen. Verschwinden muss das Landstuhl Regional Medical Center LRMC, das Lazarett der US-Heeresstreitkräfte, in Landstuhl. Verschwinden muss die NATO Air Base Geilenkirchen (Standort der AWACS-Flugzeuge).
Und dann wirft Wikipedia einen detaillierteren Blick auf die Militäreinrichtungen von USA, Großbritannien und NATO, die mit Kündigung des „Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland“ verschwinden müssen.
US-Militäreinrichtungen:
- Böblingen: Panzerkaserne (USMC, USA) – Hauptquartier United States Marine Corps Forces Europe
- Mannheim: Coleman Barracks (Sandhofen) (USA)
- Stuttgart: Stuttgart Army Airfield (Leinfelden-Echterdingen) (USA)
- Stuttgart: Kelley Barracks – AFRICOM (Stuttgart-Möhringen) (USA)
- Stuttgart: Patch Barracks – EUCOM & SOCEUR (Stuttgart-Vaihingen) (USA)
- Ansbach-Katterbach: Heeresflieger (USAREUR)
- Ansbach-Katterbach: 5th Signal Command (USAREUR)
- Garmisch-Partenkirchen: Edelweiss Lodge and Resort (US Armed Forces Recreation Center)
- Grafenwöhr: Truppenübungsplatz Grafenwöhr (USA) (gemeinsame Nutzung mit Bundeswehr und anderen NATO-Partnern)
- Hohenfels: Joint Multinational Readiness Center (JMRC) (USA)
- Illesheim: Storck Barracks (USA)
- Vilseck: Rose Barracks (USA)
- Wiesbaden: Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim – Hauptquartier US Army Europe
- Griesheim: Dagger Complex (US-INSCOM)
- Dülmen: Tower Barracks (USA)
- Baumholder: Baumholder Airfield (USA)
- Baumholder: Smith Barracks (USA)
- Baumholder: Wetzel Kaserne (USA)
- Germersheim: Germersheim Army Depot (USA), European Distribution Center der Defense Logistics Agency (DLA)
- Kaiserslautern: Daenner Kaserne (USA)
- Kaiserslautern: Einsiedlerhof Air Station (USAF)
- Kaiserslautern: Kaiserslautern Army Depot (USA, USAF)
- Kaiserslautern: Kleber Kaserne (USA)
- Kaiserslautern: Pulaski Barracks (USA)
- Kaiserslautern: Rhine Ordnance Barracks (USA)
- Landstuhl: Landstuhl Regional Medical Center (LRMC) (USA, USAF)
- Miesau: Miesau Army Depot (USA)
- Pirmasens: Husterhoeh Kaserne (USA) USAMMCE
- Ramstein: Ramstein Air Base – Hauptquartier United States Air Forces in Europe
- Spangdahlem: Spangdahlem Air Base (USAF)
- Wackernheim: McCully Barracks (USA)
- Mainz: Trainings Area Mainz Gonsenheim (USAG Wiesbaden)
- Mainz: Trainings Area Mainz Finthen (USAG Wiesbaden)
GB-Militäreinrichtungen:
- Bielefeld: Catterick Barracks
- Bielefeld: Rochdale Barracks
- Gütersloh: Mansergh Barracks
- Mönchengladbach: Ayrshire Barracks South
- Paderborn: Barker Barracks
- Paderborn: Dempsey Barracks (Sennelager)
- Paderborn: Normandy Barracks (Sennelager)
- Paderborn: Athlone Barracks (Sennelager)
- Paderborn: Truppenübungsplatz Senne
- Wulfen: Waffendepot
NATO-Militäreinrichtungen:
- Oberammergau: NATO School
- Geilenkirchen: NATO Air Base Geilenkirchen (multinationale Verbände von 13 der 28 NATO-Mitgliedstaaten)
- Geilenkirchen: NATO Airborne Early Warning & Control Force Command
- Uedem: NATO Combined Air Operations Centre (CAOC)
- Ramstein: NATO Allied Air Command AIRCOM
Aufgeführt sind 33 US-Militäreinrichtungen, 10 von Großbritannien und 5 der NATO. Dass das nicht alle Einrichtungen von USA, Großbritannien und NATO sind, ist klar. Es fehlen z.B. die neu entstehende NATO-Kommandozentrale in Ulm, das Joint Air Power Competence Centre der NATO in Kalkar und weitere so genannte NATO-Exzellenzzentren in Kiel und Ingolstadt. Und es fehlen die auf deutschem Boden stationierten US-Atomwaffen. Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ist nicht in der Lage zu klären, wie viele Militärstandorte es in Deutschland tatsächlich gibt. In einer Kurzinformation zu „Umfang und Standorten der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte“ vom 18. Januar 2017 ist zu lesen: „Die Gesamtzahl der Standorte der US-Streitkräfte ist aufgrund des unterschiedlichen Alters der verfügbaren Quellen nicht präzise ermittelbar, dürfte sich aber im höheren zweistelligen Bereich bewegen.“ (5) Aber allein die bei Wikipedia aufgeführte Liste macht deutlich: es lohnt sich, die Kündigungsmöglichkeit des „Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland“ zu verschweigen – aus Sicht des Imperiums. Und aus Sicht der Friedensbewegung – sofern sie nicht vom Imperium durchsetzt ist – lohnt es, von der Kündigungsmöglichkeit des Aufenthaltsvertrages wie auch der NATO-Mitgliedschaft Kenntnis zu haben und diese Kenntnis einer breiten Öffentlichkeit zu vermitteln – als ein gewaltiger, möglicher Schritt auf dem Weg zur Entmilitarisierung der Bundesrepublik Deutschland.
Fußnoten:
1 Wikipedia-Artikel „Ausländische Militärbasen in Deutschland“
Stand: 13. Juni 2019
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4ndische_Milit%C3%A4rbasen_in_Deutschland
2 Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland, Art. 3 [Außerkrafttreten] (1)
„Dieser Vertrag tritt außer Kraft mit dem Abschluss einer friedensvertraglichen Regelung mit Deutschland oder wenn die Unterzeichnerstaaten zu einem früheren Zeitpunkt übereinkommen, dass die Entwicklung der internationalen Lage neue Abmachungen rechtfertigt“
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/Art3Au%C3%9Ferkr.htm
3 Im Zuge des „Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ (2+4-Vertrag) vollzogener Notenwechsel zum Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 25.9.1990 (Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, S. 1390-1393)
„3. Jede stationierende Vertragspartei kann durch Anzeige an die anderen Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren von dem Aufenthaltsvertrag zurücktreten. Die Bundesrepublik Deutschland kann den Aufenthaltsvertrag in bezug auf eine oder mehrere Vertragsparteien durch Anzeige an die Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden.“
http://www.arbeiterfotografie.com/galerie/kein-krieg/hintergrund/bgbl290042_99955.pdf
4 „Danke, Wikipedia!“ war auch ein Artikel überschrieben, in dem dargelegt ist, inwieweit Neue Rheinische Zeitung und Bundesverband Arbeiterfotografie in Wikipedia- und Psiram-Darstellungen – also aus Sicht des Imperiums – als Störfaktor gesehen werden.
NRhZ 678 vom 17.10.2018
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25299
5 Umfang und Standorte der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte im Überblick
Kurzinformation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, 18.01.2017
https://www.bundestag.de/blob/496188/c869cc88b6c8431f23271f5175072749/wd-2-005-17-pdf-data.pdf
Foto: (c) arbeiterfotografie.com, Bearbeitung: rlx