KORSO-Resolution zur Ablösung der historischen Staatsleistungen an die Kirchen
Am 30.03.2019 kamen in Kassel Delegierte aus säkularen Organisationen zur Ratsversammlung des Koordinierungsrats säkularer Organisationen KORSO zusammen. Dabei wurde ein neuer Vorstand gewählt und eine Resolution zum Verhältnis des Staates zu den Kirchen verabschiedet.
Vertreterinnen und Vertreter von gbs (Giordano-Bruno-Stiftung), HVD (Humanistischer Verband Deutschlands), IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten), bfg (Bund für Geistesfreiheit) Bayern, DFV (Deutscher Freidenker-Verband), DFW (Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften) und der StG (Stiftung Geistesfreiheit Hamburg) sowie der JwD (Jugendweihe Deutschland) wählten dabei unter anderem den neuen Vorstand des KORSO. Außerdem verabschiedete die Versammlung eine Resolution zum Verhältnis des Staates zu den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, im Besonderen zum aktuellen Thema der historischen Staatsleistungen (siehe unten).
Der Ratsversammlung voraus ging eine Vorstandssitzung, ein letztes Mal unter dem Vorsitz von Helmut Fink, KORSO-Vorsitzender seit 2012, der für eine erneute Wahl nicht mehr zur Verfügung stand. Zwischen Vorstandssitzung und Ratsversammlung hielt Helmut Fink bei einem kleinen Empfang Rückschau auf über sechs Jahre als Vorstandsvorsitzender. Die besondere Leistung des KORSO war dabei bisher die nicht zu unterschätzende Leistung, ganz unterschiedliche säkulare Verbände unter einem gemeinsamen Dach zu vereinen und ihnen ein Forum zu bieten, „das eine Brücke baut zwischen verschiedenen Organisationen“. Damit schuf der KORSO eine Basis für künftge Aktivitäten. Auch die bisherigen Beisitzer im KORSO-Vorstand, Rudolf Ladwig (IBKA) und Erwin Schmid (bfg Bayern), traten nicht mehr an.
Neuer Vorsitzender ist Dr. Rainer Rosenzweig (gbs), stellvertretender Vorsitzender Dr. Alexander Bischkopf (HVD), Schatzmeister Michael Wladarsch (bfg Bayern). Die bisherige Schatzmeisterin Swaantje Schlittgen (DFW) wurde als Beisitzerin gewählt. In seiner bisherigen Funktion als Beisitzer wurde Ralf Lux (DFV) wiedergewählt. Neu als Beisitzer wurden gewählt: Petra Bruns (IBKA) und Wolf Merk (StG).
Dr. Rainer Rosenzweig dankte nach seiner Wahl dem scheidenden Vorsitzenden Helmut Fink für dessen herausragende Aufbauarbeit bei der Ingangsetzung des KORSO und der Schaffung wertvoller Grundlagen für die künftige Arbeitsfähigkeit des KORSO.
Hier der Wortlaut der Resolution:
Resolution des Koordinierungsrates säkularer Organisationen (KORSO)
verabschiedet von der ordentlichen Ratsversammlung in Kassel, 30.3.2019
Vor 100 Jahren trat die Weimarer Reichsverfassung in Kraft, vor 70 Jahren das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Anlässlich dieses doppelten Verfassungsjubiläums im Jahr 2019 stellt der Koordinierungsrat säkularer Organisationen (KORSO e.V.) fest:
Die Grundidee einer Entflechtung staatlicher und kirchlicher Tätigkeit war ein bedeutender zivilisatorischer Durchbruch im 20. Jahrhundert. Die durch Art. 140 GG fortgeltenden Artikel der Weimarer Reichsverfas-sung, die sich auf das Verhältnis des Staates zu den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften beziehen, definierten tragfähige Maßstäbe für einen säkularen Staat. Der KORSO hält diese Säkularität des Staates auch weiterhin für eine unverzichtbare Grundlage des sozialen Friedens und der Freiheitsrechte seiner Bürger.
Als Heimstatt aller Bürger hat sich der Staat weltanschaulich neutral zu verhalten und darf keine religiöse oder weltanschauliche Gruppe durch sein Tun oder Unterlassen bevorzugen. Bei der Umsetzung dieses Ziels sieht der KORSO jedoch historische Defizite, die in besonderem Maße die wachsende Gruppe der Konfessionsfreien betreffen. Zu nennen ist hier die religiöse Diskriminierung im kirchlichen Arbeitsrecht, die Praxis des staatlichen Kirchensteuereinzugs, der Eintrag der Konfession auf der (elektronischen) Lohnsteuerkarte, sowie die mangelnde Gleichbehand-lung nichtreligiöser Gemeinschaften bei der Besetzung von Rundfunk- und Ethikbeiräten sowie der Vergabe von Trägerschaften für Bildungs-, Erziehungs- und Sozialeinrichtungen.
Ein besonderes Ärgernis im Angesicht der Verfassungslage ist zudem die seit 100 Jahren verschleppte Ablösung der direkten historischen Staats-leistungen an die Kirchen. Die Ablösungspflicht ist in Art. 138(1) WRV i.V.m. Art. 140 GG klar formuliert. Die entsprechenden Zahlungen der Länder beliefen sich im Jahr 2018 gleichwohl auf 538 Millionen Euro. Der KORSO fordert die Abgeordneten des Bundestages und nachfolgend der Landtage unmissverständlich auf, im Interesse des Steuerzahlers gesetzgeberisch tätig zu werden und endlich die Verfassungsvorgabe zu erfüllen!
Die Resolution als PDF-Dokument (136 KB)
Bild: Der neue KORSO-Vorstand, gewählt am 30.03.2019 auf der Ratsversammlung in Kassel.
v.l.n.r.: Ralf Lux (DFV), Michael Wladarsch (bfg Bayern) [Schatzmeister], Swaantje Schlittgen (DFW), Dr. Rainer Rosenzweig (gbs) [Vorsitzender], Wolf Merk (Stiftung Geistesfreiheit), Petra Bruns (IBKA). Nicht im Bild: Dr. Alexander Bischkopf (HVD) [stellv. Vorsitzender].