100 Jahre Staatsleistungen – Jubiläum eines Verfassungsbruchs
Pressemitteilung der Humanistischen Union vom 28.02.2019
von Luise Wagner
(auch veröffentlicht in FREIDENKER 1-19)
Recherchen der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union e.V. (HU) haben ergeben: Die Staatsleistungen an die evangelische und katholische Kirche seit 1949 belaufen sich mittlerweile auf knappe 18,5 Milliarden Euro. Allein 2018 überwiesen die Länder – mit Ausnahme von Hamburg und Bremen – den beiden Kirchen rund 549 Millionen Euro. Eine neue Rekordsumme in einem stetigen Aufwärtstrend. Zum wiederholten Male fordert deshalb die HU den Bund und die Länder auf, endlich die Staatsleistungen an die Kirchen einzustellen.
Im Zuge der Reformation und zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die Kirchen enteignet, seitdem werden die sogenannten Staatsleistungen als Entschädigungen an die Kirchen gezahlt. Es handelt sich also um Entschädigungszahlungen für Enteignungen, die vor gut 200 Jahren stattgefunden haben. Sie sind weder an die Anzahl der Mitglieder der Kirchen noch an einen Zweck gebunden. Allerdings sind sie an die Entwicklung der Beamtenbezüge gekoppelt, sodass Jahr für Jahr mehr Geld von den Ländern an die Kirchen fließt. Und da diese Zahlungen nicht zweckgebunden erfolgen, müssen die Kirchen auch keine Rechenschaft darüber ablegen, was mit diesem Geld geschieht. Auch der Rechnungshof kann hier nicht nachprüfen, wofür die Gelder verwendet werden. Diese Staatsleistungen sind auch nicht mit jenen Zuwendungen zu verwechseln, die die Kirchen für karitative Projekte erhalten.
Es ist ein Verfassungsskandal, denn seit 1919 besagt der Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf“. Dieser eindeutige Auftrag, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, durch die die Staatsleistungen abgelöst bzw. aufgehoben werden, ist durch Artikel 140 des Grundgesetzes zum Bestandteil unserer Verfassung geworden.
Dennoch zahlen die Länder jedes Jahr steigende Beträge an die Kirchen. Obwohl es bereits Anträge und Vorschläge gab, sich mit dem Thema zu befassen und endlich ein Ende der stetig steigenden Zahlungen herbeizuführen, geschieht nichts. So schlugen schon vor Jahren selbst kirchennahe Juristen vor, die Staatsleistungen durch eine Einmalzahlung in Höhe der 20fachen aktuellen Jahressumme abzulösen. Hierbei handelte es sich nicht gerade um einen bescheidenen Vorschlag. Würde man ihn heute umsetzen, müssten die Länder annähernd 11 Milliarden Euro an die Kirchen überweisen. Aber eines ist sicher: Je länger das Zögern dauert, endlich eine abschließende Regelung zu finden, umso teurer könnte es die Länder zu stehen kommen. Dies gilt wenigstens dann, wenn man der Auffassung der Humanistischen Union und anderer nicht folgt, die bisherigen Zahlungen als ausreichende Kompensation für frühere Verluste der Kirchen anzusehen.
Daher wiederholt die HU anlässlich dieses fragwürdigen Jubiläums ihre jahrelange Forderung an den Bund und die Länder: Setzt den Staatsleistungen an die Kirchen endlich ein Ende!
Für die umfangreiche Recherche danken wir Evelyn und Carsten Frerk (www.staatsleistungen.de) sowie Johann-Albrecht Haupt.
In der Datei im Anhang finden Sie zwei Tabellen mit aktuellen Angaben zu den Staatsleistungen:
1. Staatsleistungen der einzelnen Bundesländer im Jahr 2019, aufgeschlüsselt nach evangelischer/katholischer Kirche, Mitglieder- und Einwohnerzahlen
2. Entwicklung der Staatsleistungen der Länder seit 1949 bis heute
Quelle der Originalveröffentlichung: http://www.humanistische-union.de/nc/aktuelles/aktuelles_detail/back/aktuelles/article/100-jahre-staatsleistungen-jubilaeum-eines-verfassungsbruchs/
Bild: Titelmotiv vom „Violettbuch Kirchenfinanzen“ von Carsten Frerk (alibri Verlag 2010, Grafik Claus Sterneck)