Demokratie – Medien – Aufklärung

Demokratie?

Aus: „Freidenker“ Nr. 2-10 Juli 2010 S. 3-7 69. Jahrgang

Von Klaus Hartmann

Vor einigen Jahren wurde in der Diskussion, ob die Freidenker eine andere Gesellschaft jenseits des Kapitalismus anstreben, den Sozialismus propagieren sollen, die Frage gestellt: „Reicht unser Bekenntnis zur Demokratie denn nicht aus?“

Die Erwiderung verblüffte manche: „So was haben wir gar nicht, ein Bekenntnis zur Demokratie steht nirgends, haben wir nie beschlossen“. Natürlich seien Freidenker gegen den Abbau und für die Verteidigung und Erweiterung demokratischer Rechte. Aber ‚Demokratie‘? Darunter versteht doch jeder, was er will, und im politischen und Medienbetrieb wird die ‚Demokratie‘ schnell zum Glaubensbekenntnis, aber wenn es konkret werden müsste, wird schnell die Hohlheit der Formel offenbar. Welche Demokratie soll es also sein?

Freiheitlich-demokratisch…

Dass die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsstaat und Demokratie zu gelten hat, gehört zu den Glaubenssätzen, die in Frage zu stellen schnell den Verdacht der „Verfassungsfeindlichkeit“ nach sich zieht. Zuständig für die Verdächtigung mit anschließender Observierung und weiteren Nebenwirkungen ist eine Bundesbehörde, der Inlandsgeheimdienst. Er ist unter dem Namen „Verfassungsschutz“ bekannt, obwohl Deutschland gar keine Verfassung hat. Stattdessen hat Deutschland ein Grundgesetz, und dass dies keine Verfassung ist, ist keine Polemik, sondern steht in dessen Artikel 146. Allerdings spricht das Grundgesetz (z.B. in Art. 100) von Verfassungswidrigkeit, und über die wacht ein Bundesverfassungsgericht.
Die „Verfassungsfeindlichkeit“ gibt es nach der Rechtssystematik nicht, zumindest nicht im juristischen Sinne, da gibt es nur „verfassungswidrig“. Letzteres wäre gerichtlich nachprüfbar, und so eignet sich „verfassungsfeindlich“ besser zum Verdächtigen und Diffamieren. Im engen Kontext damit steht die legendäre „freiheitlich-demokratische Grundordnung“.
Die Formel „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ findet sich im Grundgesetz nicht, das Bundesverfassungsgericht versuchte 1951 eine Interpretation: „Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. (…)“ Die Definition ähnelt der Grundrechtsprosa des Grundgesetzes, die auch gut klingt, aber, wenn’s drauf ankommt, nicht einklagbar ist.
Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes gewährt ein Recht zum Widerstand: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Abgesehen davon, dass damit Ausländern das Widerstandsrecht abgesprochen wird, hat das Bundesverfassungsgericht schon (im KPD-Verbotsurteil vom 17. August 1956) vorgebaut, dass sich das Recht nicht gegen verfassungswidrige staatliche Maßnahmen richten darf. Andernfalls übersähe man „den grundsätzlichen Unterschied zwischen einer intakten Ordnung, in der im Einzelfalle auch Verfassungswidrigkeiten vorkommen mögen, und einer Ordnung, in der die Staatsorgane aus Nichtachtung von Gesetz und Recht die Verfassung, das Volk und den Staat im ganzen verderben, so dass auch die etwa in solcher Ordnung noch bestehenden Rechtsbehelfe nichts mehr nutzen.“

Antikommunistisch

Die Exekution der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ durch Geheimdienste bietet die Handhabe, politisch Missliebige aus dem öffentlichen Dienst fernzuhalten. 3,5 Millionen Bewerber und Anwärter wurden in den 1970er Jahren vom Verfassungsschutz auf ihre politische ‚Zuverlässigkeit‘ durchleuchtet: „Waren Sie schon einmal in der DDR? Haben Sie als Student an politischen Versammlungen teilgenommen? Waren Sie schon einmal auf einer Feier der DKP? Haben Sie schon einmal den Begriff Imperialismus in der BRD verwendet?“ In der Folge kam es zu 11 000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2 200 Disziplinarverfahren, 1 250 Ablehnungen von Bewerbern und 265 Entlassungen.
Unmittelbar nach Beschluss des Grundgesetzes 1949, mit dem die Spaltung Deutschlands besiegelt wurde, begann der „Kalte Krieg“, die Integration der BRD in „den Westen“ einschließlich Wiederbewaffnung und NATO. Dem stand die KPD im Wege, deren Verbot das Bundesverfassungsgericht am 17. August 1956 verkündete. Von 1951 bis 1968 gab es auf Grundlage des ‚Blitzgesetzes‘ (1. Strafrechtsänderungsgesetz 1951) zwischen 150.000 und 200.000 Ermittlungsverfahren gegen linke Oppositionelle wegen Kontakten zur DDR, z. B. Teilnahme an Sportwettkämpfen, oder Mitarbeit bei Ersatzorganisationen der verbotenen KPD. Es gab insgesamt ca. 7.000 bis 10.000 Verurteilungen, zum Teil mehrjährige Gefängnis- und Zuchthausstrafen, hohe Geldstrafen und darüber hinaus für viele Menschen existentielle Probleme, wie Rentenverlust, Passentzug, Untersuchungshaft, Verlust des Arbeitsplatzes und Berufsverbote. Auf welchem sicheren Boden soll man aber stehen, um die Gnade der Überwächter nicht zu riskieren? Das Grundgesetz, sicherlich. Aber welches? Das Original? Oder was nach mehreren Dutzend Änderungen noch davon übrig ist?
Kann man darauf bestehen, dass ursprünglich „Deutschland ohne Armee“ Vorschrift war? Dann wurde die Wiederbewaffnung hineingeputscht, allerdings, so steht es heute noch drin, stellte Deutschland nur „Streitkräfte zur Landesverteidigung“ auf. Welches Land, war damals klar, heute sind es viele und recht entfernt liegende Länder. Von der Verteidigung des eigenen Landes gegen einen Angriff zu Angriffskriegen gegen andere – demokratisch? Verfassungsgemäß?
Muss, wer heute nicht ins Visier des Geheimdienstes will, außer auf dem Grundgesetz auch auf den Notstandsgesetzen stehen, mit denen es außer Kraft gesetzt werden soll? Muss man, oder umgekehrt, darf man die de facto-Abschaffung des Grundrechts auf Asyl für politisch Verfolgte unterstützen? Die faktische Abschaffung der Unverletzlichkeit der Wohnung? Die ‚Armut durch Gesetz‘, die den „sozialen Bundesstaat“ (Art. 20) aufhebt? Soll oder darf man der Regierung folgen, die verfassungswidrige Angriffskriege führt, entführte Passagierflugzeuge abknallen will, aber noch nie von den Enteignungsvorschriften der Art 14 und 15 Gebrauch gemacht hat? Die selbst die inkonsequente Trennung von Staat und Kirche (Art. 140) nicht zustande bringt?

Profaschistisch

Und, schon gewusst: „Die zur ‚Befreiung des deutschen Volkes von Nationalsozialismus und Militarismus‘ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“ Die NPD ist also schon verboten! Wenn sich mal ein einziger Verfassungsfreund in der Regierung fände, der den Art. 139 achten würde! Stattdessen werden wir mit einem „Verbotsprozess“ genarrt, der scheitert, weil der „Verfassungsschutz“ zu stark von der NPD unterwandert ist. Welche demokratische Güte kann man von einem Land erwarten, das Hitlers Auslandsgeheimdienst als BND weiterführte?
Regelmäßig werden die Medienkonsumenten mit alarmierenden Meldungen unterhalten, wenn in anderen Ländern Faschisten oder „Rechtspopulisten“ genannte in die Parlamente einziehen. Ob die FPÖ in Österreich, Le Pen in Frankreich oder die antiziganistischen Rassisten von Jobbik in Ungarn, der Jammer im Blätterwald ist groß. Schon weniger jammert man über den Erfolg des islamophoben Rassisten Wilders in den Niederlanden, weil der Vielen wie ein Bruder im ‚Geiste‘ vorkommt, und die Anti-Islam-Hetze auch hierzulande noch auf weitere Einsätze wartet.
Was aber tun die Demokratiewächter der EU, wenn die SS rehabilitiert wird, speziell die eigene estnische SS-Division und sonstige Nazi-Kollaborateure? In Lettland wurde 2003 ein Friedhof für Angehörige der lettischen Waffen-SS eingeweiht, der mit staatlichen Mitteln finanziert wurde. Erzbischof Janis Vanags: die lettische Waffen-SS habe „mit dem Gewehr in der Hand versucht, den Einfluss der sowjetischen Truppen zu stoppen.“
An diesen neuen ‚demokratischen‘ Musterschülern stört sich in der EU offenbar niemand, genauso wenig wie an Ungarn und Polen, die das Zeigen kommunistischer Symbole wie Hammer und Sichel unter Strafe gestellt haben. Wäre die EU ein demokratischer Verein, müsste sie die Mitglieder vor die Tür setzen. Stattdessen und wohl zu deren Ermunterung beschloss das EU-Parlament, den 23. August zum „Gedenktag für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime“ auszurufen.
Auch die Parlamentarische Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) beschloss 2009 die Resolution, Europa habe im 20. Jahrhundert „zwei große totalitäre Regime, das nationalsozialistische und das stalinistische, erlebt, die Völkermord, Verletzungen der Menschenrechte und Freiheiten, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit brachten“. Der vom Faschismus entfesselte Weltkrieg und Massenmord wird mit den Ungesetzlichkeiten in der Stalin-Periode undifferenziert auf die gleiche Stufe gestellt, der Sowjetunion die gleiche Verantwortung an der Entfesselung des Zweiten Weltkrieges zugewiesen wie Hitler-Deutschland.

Was tun?

Aus dem traurigen Befund, dem Kontrast zwischen Anspruch bzw. Propaganda und Wirklichkeit sollte aber nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, dass es nichts zu verteidigen gäbe. Das wäre fatal und würde dem Demokratie-Abriss gänzlich freie Bahn schaffen. Gerade im Kampf um die Verteidigung demokratischer Rechte dringt bei mehr Menschen ins Bewusstsein, wie groß die Kluft zwischen Verfassungstexten und -wirklichkeit ist, dass reale Demokratie erkämpft werden muss. Dass das Grundgesetz die kapitalistische Wirtschaftsordnung nicht vorschreibt, dass seine antifaschistischen Bestimmungen verwirklicht werden müssen.
Die Schärfung kritischen Bewusstseins ist ohnehin das Anliegen freidenkerischer Aufklärungsarbeit, und dazu gehört, keine Illusionen zu verbreiten und um die Klarheit der Begriffe zu ringen. Formeln wie der „Sozialstaat“ oder „Wirtschaftsdemokratie“ können ohne kritische Diskussion leicht zu Kapitalismus-apologetischen Propagandaformeln werden, und damit desorientierend wirken. Gleiches gilt auch für den Kampf gegen den „Neoliberalismus“, was auch eine „Rosstäuscherei im Begriff“ darstellt, wenn damit nicht nur eine Politik-Variante bestimmter Kapitalfraktionen gemeint wird, sondern das Wort „ersatzweise“ für Imperialismus benutzt wird (wie die Imperialisten ihr System gar nicht gern genannt sehen).
Beim Verteidigen demokratischer Rechte ist es wichtig, immer wieder klarzustellen, dass Rechts- und Verfassungsfragen Machtfragen sind. Was in der Rechtspraxis durchgesetzt wird, wie die Verfassungswirklichkeit aussieht, und auch was in die Gesetzeswerke hineingeschrieben wird, hängt vom Kräfteverhältnis zwischen den Klassen ab, die gegensätzliche Interessen haben. In der materialistischen Geschichtsauffassung gehört die Sphäre des Rechts zum sogenannten „Überbau“, der auf der Ökonomie basiert:
„In der gesellschaftlichen Produktion ihres Lebens gehen die Menschen bestimmte notwendige, von ihrem Willen unabhängige Verhältnisse ein, Produktionsverhältnisse, die einer bestimmten Entwicklungsstufe ihrer materiellen Produktivkräfte entsprechen. Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt, und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen.“ (Marx, MEW 13, S. 8)
Angesichts dieser Erkenntnis wäre es völlig illusionär und sogar gefährlich, jetzt für eine ‚neue Verfassung‘ anstelle des Grundgesetzes kämpfen zu wollen. Bei allen Halbheiten und Inkonsequenzen ist festzuhalten, dass sein ‚Kompromisscharakter‘ aus dem Kräfteverhältnis Ende der 1940er Jahre resultiert, als die Kapitalseite nach der Niederlage der von ihr finanzierten Faschisten noch nicht wieder ganz bei Kräften war. Welche Verfassung uns heute ‚blühen‘ könnte, lehrt ein Blick in den Lissabon-Vertrag, wie der Tarnname der gescheiterten EU-Verfassung heute heißt: Pflicht zur Aufrüstung und strikte Festlegung auf eine kapitalistische Wirtschaftsordnung.
Ein weiterer illusionärer Irrweg ist es, unter der Flagge von „mehr direkter Demokratie“ auf Volksentscheide und Direktwahl von Politikern zu setzen. Sie wird zwar von diversen Fortschrittlichen vertreten, doch bei genauem Hinsehen geht es keinesfalls etwa um Rätedemokratie, Arbeiterselbstverwaltung oder demokratische Wirtschaftsplanung.
Ein Blick auf den Verein „Mehr Demokratie e.V.“ offenbart eine illustre Mitgliedschaft von Günther Beckstein bis Jürgen Rüttgers, Peter Struck und Claudia Roth bis (leider) Lothar Bisky, Petra Pau und Bodo Ramelow; Grußbotschaften entbieten Ex-BDI-Chef Hans-Olaf Henkel und Guido Westerwelle. Sie scheinen keine Enteignung oder wirksame Mitbestimmung zu fürchten, zumal schon in den USA oder der Schweiz kapitalistische Eigentumsverhältnisse und Volksabstimmungen glänzend harmonieren. Henkels neoliberaler Think-Tank „Konvent für Deutschland“ wirbt ebenfalls für die Direktwahl des Bundespräsidenten. Schöne Aussichten, wenn für das einflusslose Amt des Bundespräsidenten ein Wahlzirkus veranstaltet wird.
Mit den Interessen von Reaktionären und Kapital ist „direkte Demokratie“ durchaus kompatibel: Die Schwächung von Parlamenten, Parteien, Gewerkschaften und jeder Form kollektiver Interessenvertretung bewirkt ein seiner „bescheidenen Mittel zu einer autonomen geistigen und politischen Produktion beraubten und wehrlos der totalen Übermacht der monopolistischen Massenmedien der Großbourgeoisie ausgeliefertes Volk“, wie Domenico Losurdo formuliert. Unter den gegenwärtigen Kräfteverhältnissen läuft die Kampagne darauf hinaus, die Rest-Demokratie im Interesse des Kapitals vollständig aus den Angeln zu heben.
Demgegenüber gilt es zu verdeutlichen, dass Demokratie ohne soziale Gleichheit bloß formal, eine Fassade bleibt. Ohne die Eigentums- und Machtfrage zu stellen und zu entscheiden, wird eine reale Demokratie kaum zu erkämpfen sein.
Es sei daher an die Aufgabe erinnert, die der Freidenker-Vorsitzende Max Sievers formuliert hat: „dem Proletariat die Organisationsformen (anzuweisen) und (zu erkämpfen), durch die es sich den Sieg erstreiten kann“. Als diese Organisationsform sieht er die Räte, Arbeiterräte als gewählte Organe auf Betriebsebene, mit der Hauptaufgabe, „die Übersicht und die Kontrolle über den gesamten bürokratischen Apparat“ zu bekommen, „die Kontrolle über die Verwaltung, … um am Tage der Übernahme dieser Verwaltung in die eigene Regie als Sachkenner dazustehen.“
Hier könnten antikapitalistische Reformvorschläge wieder aufgegriffen werden, wie sie in den 1970er Jahren in der BRD mit Forderungen nach Wirtschafts- und Sozialräten in gewerkschaftlichen Kreisen entwickelt wurden. Diese sollten ihre Basis zwar in den Betrieben haben, aber auch überbetrieblich wirken und Elemente einer gesamtgesellschaftlichen Planung im ökonomischen und sozialen Bereich verwirklichen. Wären die Stichworte Finanzkrise, Bankenrettung und Sparpakete nicht gute Anlässe für diese Diskussion?
Aber auch sonst gibt es kurzfristig Vordringliches zu tun: z. B. die Mitarbeit in Initiativen gegen den Abbau demokratischer Rechte, wie gegen die Vorratsdatenspeicherung (http://www.vorratsdatenspeicherung. de/index.php) oder gegen die Volkszählung 2011.


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