Das Recht des Kindes auf ein Höchstmaß an Gesundheit
Aus: „Freidenker“ Nr. 3-10 September 2010, S. 20-24, 69. Jahrgang
Von Edith Ockel
Die UNO Konvention über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989, die im Artikel 24 für alle Kinder ein „Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit“ fordert1, wurde von der DDR im gleichen Jahr ratifiziert. Unerträglich war es, dass die BRD, nachdem sie der DDR ihr gesamtes Rechtssystem übergestülpt hatte, noch zwei Jahre zur eingeschränkten Ratifizierung der UNO Konvention benötigte, weil sie Asylanten- und Flüchtlingskinder ausklammerte und ihnen die völkerrechtlichen Kinderrechte auf das Kindeswohl vorenthielt. In ausländerrechtlichen Verfahren können Minderjährige ab 16 Jahren wie Erwachsene behandelt und abgeschoben werden. Der Selbstmord des minderjährigen Georgiers in der Hamburger Abschiebehaft im März 2010 ist ein bitteres Zeugnis dafür.
Anmahnungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und von mehreren Organisationen in Deutschland fanden erst nach 18 Jahren auf Antrag der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz bei der Bundesregierung Gehör, die am 3. Mai 2010 einen Beschluss zur Rücknahme des Vorbehaltes für diese Kinder fasste.
In der DDR bestand der hohe Anspruch, allen Kindern und Jugendlichen eine umfassende gesundheitliche Betreuung zu garantieren und für ihre gesunde körperliche und geistige Entwicklung Sorge zu tragen. Er basierte auf Forderungen der progressiven Arbeiterbewegung, fortschrittlicher Ärzte und Wissenschaftler besonders aus der Zeit der Weimarer Republik. Vor über 100 Jahren beschrieb die sozialdemokratische Ärztin Dr. Hope Bridges Adams-Lehmann in ihrem Buch „Die Gesundheit im Haus“ die große Not in vielen Arbeiterfamilien und die unsoziale gesundheitliche Lage der Frauen und Kinder in der kapitalistischen Gesellschaft als „grausames Unrecht“. Und sie schrieb hoffnungsvoll: „Darin wird die Gesellschaft, wie sie sein wird, erst Wandel schaffen“2. Fortschrittliche Ärztinnen und Ärzte hatten im Jahre 1913 den „Verein Sozialistischer Ärzte“ gegründet, die den sozialen Ursachen für Krankheit und Tod den Kampf ansagten.
Ende der 20er Jahre des vergangenen Jahrhunderts brachte der Arzt und Schriftsteller Friedrich Wolf die soziale Not der Arbeiterfamilien auf die Bühne und entlarvte öffentlich die gesellschaftlichen Ursachen. Mit Unterstützung einer linken Volksbewegung warb er für die „Erziehung zum natürlichen gesunden Leben“ als ein „wahrer Gesundheitsdienst am Volk“ in seinem berühmten sozialmedizinischen Werk „Die Natur als Arzt und Helfer“3.
Aufbauend auf erste Erfolge der Mütter-, Säuglings- und Kleinkinderbetreuung in der Weimarer Republik hat die DDR den Gesundheitsschutz für Mutter und Kind als ein Grundrecht in der Verfassung verankert und konkrete Verpflichtungen zur Realisierung im „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“4 bereits im ersten Jahr des Bestehens der Deutschen Demokratischen Republik festgelegt.
Die jährlichen Berichterstattungen5 über die Vorsorgeuntersuchungen der Kinder und Jugendlichen (U1 – U 17)6 mit einem Erfüllungsstand in den Jahren 1988/89 bei den 6-15-Jährigen von 99,4-100 %, der Durchimpfungsgrad der Pflichtimpfungen mit 94-99 % sowie die Erfolge bei der Dispensairebetreuung von entwicklungs- und gesundheitlich auffälligen Kindern und Jugendlichen durch Kinder- und Jugendärzte in den Mütterberatungsstellen und Abteilungen des Kinder- und Jugendgesundheitsschutzes sind Beweise, die als eine Errungenschaft der DDR zu bezeichnen sind.
Die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen waren in Übereinstimmung mit den Eltern problemlos zu sichern, da bis zum Ende der DDR über 80 % aller Kinder unter 3 Jahren und 95 % aller Drei- Sechsjährigen in Vorschuleinrichtungen betreut wurden. Die ambulant tätigen Kinderärzte wandten sich seit den 70er Jahren zunehmend der vorbeugenden Betreuung ihrer kleinen Patienten auch in deren gesunden Tagen in den Mütterberatungen und Kinderkrippen zu. Diese Aufgaben waren Bestandteil ihres Arbeitsvertrages. Der Kinderarzt hatte die Kinder nicht nur prophylaktisch zu untersuchen und eine eventuell erforderliche Behandlung und Nachbetreuung zu veranlassen, sondern auch den Impfschutz abzusichern. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Überwachung der Ernährung und Hygiene sowie die Beratung der Eltern und Erzieherinnen.
So waren sie Hausärzte der Kinder in „gesunden und kranken Tagen“. Da der Kinderarzt auch regelmäßig zum Kind in die Dörfer kam, gab es am Ende der DDR (1989) 9479 Mütterberatungsstellen für Säuglinge und Kleinkinder unter 3 Jahren, die von 350 Ärzten und über 1300 Fürsorgerinnen, die auch Hausbesuche bei den Familien durchführten, betreut wurden7.
Wissenschaftliche Grundlage für die Vorsorgeuntersuchungen und die Betreuung entwicklungs- und gesundheitlich auffälliger sowie geschädigter Kinder waren die in einem Forschungsprojekt „Gesundheitsschutz im Kindes- und Jugendalter“ und dessen Träger, dem „Institut für Hygiene des Kindes- und Jugendalters“, erarbeiteten Untersuchungsprogramme für die unterschiedlichen Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen, die rechtsverbindlich auch für die Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften und Grundlage für die Beratung der Eltern waren.
Aus heutiger Sicht halte ich ein Ergebnis für besonders erwähnenswert: Körperlich und/oder psychisch geschädigte Kinder und ihre Eltern wurden von Ärzten, Lehrern und Berufsberatern bereits im 6. Schuljahr auf der Grundlage jahrelanger Forschungsarbeiten zur Dispensairebetreuung erstmals hinsichtlich ihrer Berufsausbildung beraten, um zu sichern, dass sie sich langfristig auf einen ihren psychophysischen Voraussetzungen entsprechenden Beruf einstellen konnten. Auch physisch und psychisch geschädigte Jugendliche hatten ein Recht auf Ausbildung und Arbeit.
Alle Betreuungsprogramme hätten für Kinder und Jugendliche der BRD nützlich sein können. Sachverstand war jedoch bei der Vereinnahmung der DDR durch die BRD nicht gefragt, da die politischen Entscheidungen fest standen. Zurück zum Kapitalismus bedeutete nun für die neuen Bundesländer Privatisierung, Gewinnorientierung und letztendlich die Zwei-Klassen-Medizin.
Schwangerenbetreuungs-, Mütterberatungs-, Ehe- und Sexualberatungsstellen und die Abteilungen Kinder- und Jugendgesundheitsschutz sowie die speziell ausgebildeten und qualifizierten Fürsorgerinnen und Gemeindeschwestern wurden wie die wissenschaftlichen Institute und Forschungsprojekte, ungeachtet des Bedarfs, „abgewickelt“. Privatisierung auf fast allen Gebieten des Lebens bezieht sich nun auch auf die Verantwortung für die Gesundheit der Kinder.
Was wiegt schwerer, die individuelle Wahlfreiheit für die Wahrnehmung gesundheitlicher Leistungen für Kinder oder die wissenschaftlich fundierte Fürsorgepflicht des Staates?
Für die Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge für Kinder und Jugendliche der DDR erfolgten Forschungsarbeiten mit stabilen interdisziplinären Forschungsgruppen, frei von Konkurrenzdenken und in nationaler und internationaler Zusammenarbeit verschiedener Fachgruppen. Sie um-fassten die Analyse des Entwicklungs- und Gesundheitszustandes der Kinder und Jugendlichen unter den jeweiligen sozialen und hygienischen Bedingungen ihrer Bildung und Erziehung in Kindereinrichtungen, Schulen und in der Berufsausbildung und dienten dem Ziel, die gesundheitliche Betreuung der jungen Generation zu optimieren und die gesundheitsfördernde Lebensgestaltung in den Familien, Kindereinrichtungen und Schulen zu verbessern. Das waren gemeinsam mit den Kinder- und Jugendärzten erarbeitete wegweisende Leistungen und eine wichtige Grundlage für ihre Arbeit in den Gesundheitseinrichtungen der DDR.
In beiden deutschen Staaten wurden in den Jahren nach dem II. Weltkrieg bis in die achtziger Jahre gesetzliche Rahmenbedingungen zur Wahrnehmung präventiver gesundheitlicher Leistungen geschaffen und von der „vereinheitlichten“ BRD für behinderte Menschen weitergeführt. Trotz dieser anerkennenswerten Rahmenbedingungen bleibt der Ermessensspielraum für Eltern der Bundesrepublik auch dann erhalten, wenn Kinder durch Nichtannahme der Angebote Schaden erleiden. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen bleiben der Entscheidung des Bürgers überlassen, Mutter und Kind sind oft allein gelassen mit dem nicht seltenen Ergebnis von Vernachlässigungen und ernsthaften Gefahren für das Kind, und das ist gleichbedeutend mit Gewalt an Kindern8.
Weil die sozialen Leistungen und die Erfolge der Gesundheitspolitik in der DDR nicht zu ihrem angedichteten Unrechtsstaat passen, ist es gegenwärtig Mode, die DDR zu diskreditieren, u.a. sowohl in der Abwertung der Kinderbetreuung mit dem Begriff der „Fremdbetreuung“ als auch mit der Beleidigung von DDR-Frauen durch Wolfgang Böhmer9, sie würden „Kindstötung“ als „ein Mittel der Familienplanung ansehen. Mit solchen Diffamierungen werden auch Ärzte als Unterstützer des Systems getroffen – und vor allem die Ursachen der beklagenswerten Vorkommnisse verwischt.
Kostenfreie Schwangerschaftsverhütung und -abbruch verhinderten in der DDR solche Zustände, denen heute mit Babyklappen u.a. Maßnahmen nur notdürftig begegnet wird. „Problemfamilien“ wurden umsorgt, ob Schwangerschaft, unmittelbar nach der Geburt oder durch Anleitung bei der Säuglingsbetreuung. Das war soziale Sicherheit für alle! Das vermissen wir heute.
Wer klagt den Staat BRD wegen Vernachlässigung seiner Fürsorgepflicht für Kinder an? In der ARD-Sendung mit Anne Will am 11.4.2010 berichtete Mathias Matussek über rund 200 000 Kindermissbrauchsfälle in Deutschland, davon 5 % in katholischen Einrichtungen und 95 % im Umfeld von Familien. Das sind nur die schwersten Fälle, die sichtbar oder gemeldet werden. Wer klagt den alarmierenden Anstieg von Entwicklungsstörungen bei Kindern an? Wer ist verantwortlich?
Die bisher größte Kinder- und Jugendgesundheitsstudie im Auftrag der Bundesregierung10, die im Jahre 2007 vom Robert-Koch-Institut in Berlin präsentiert worden ist, zeichnet ein ernüchterndes Bild. Sie macht eine Verschiebung von bisher körperlichen Erkrankungen zu mehr psychischen Störungen aus, was Ärzte als „neue Morbidität“ (Erkrankungshäufigkeit) bezeichnen, an der über 20 % der Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 17 Jahren leiden. Etwa 11 % der Mädchen und 18 % der Jungen zeigen schwere Verhaltensstörungen oder emotionale Probleme. Dazu zählen Depressionen, Hyperaktivität, Angststörungen und auch therapiebedürftiges, betont unsoziales Verhalten. Entwicklungsstörungen, Bewegungsmangel, Übergewicht und Zahnerkrankungen wurden als Folge von Kinderarmut in sozial schwachen Familien nachgewiesen. Nach Erkenntnis der Ärzte und Wissenschaftler wirkt sich die Zwei-Klassen-Medizin nachteilig auf die Kinder aus, da sich besonders ihre Gesundheitsversorgung mit der zunehmenden Armut verschlechtert. Kinder, die unter ungünstigen sozialen Bedingungen leben, können eine Chance haben, gesund aufzuwachsen, wenn für ihre kontinuierliche gesundheitliche Betreuung, einen geregelten Tagesablauf in den Familien, Kindereinrichtungen und Schulen gesorgt wird. Dieser Schlussfolgerung müssen aber konkrete Maßnahmen folgen. Wer übernimmt dafür die Verantwortung?
Kinderrechte gehören endlich ins Grundgesetz und müssen durch konkrete politische und staatliche Maßnahmen der Bun-desrepublik realisiert werden.
Der Beauftragte des Verbandes der Berliner Kinderärzte rief in einem Interview am 14. April 2010 dazu auf:
„Wir müssen die Jugend in die Gesellschaft integrieren. Es ist gefährlich, wenn man kommenden Generationen keine Zukunft bietet. Das gefährdet den sozialen Frieden“11.
Dr. sc. med. Edith Ockel war zuletzt Leiterin der Abteilung „Gesundheitsschutz für Mutter und Kind“ im Ministerium für Gesundheitswesen der DDR
Literaturangaben:
1 Bekanntmachung vom 10. Juli 1992 (BGBl. II S.990)
2 Adams-Lehmann H.B. „Die Gesundheit im Haus“, Süddeutsches Verlags-Institut Stuttgart 1898
3 Friedrich Wolf „Die Natur als Arzt und Helfer“, neu aufgelegt: Mitteldeutscher Verlag GmbH Halle 2003
4 Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. September 1950, GBl. I 1950, S.1037
5 „Das Gesundheitswesen der DDR“ bis 1989, Herausgeber: Institut für Medizinische Statistik und Datenverarbeitung Berlin
6 Ursula Bossdorf „Abteilungen Kinder- und Jugendgesundheitsschutz und ihre Aufgaben“ in „Gesundheitsschutz für Mutter und Kind“ Medizin und Gesellschaft 1995
7 Bossdorf u. Mitarbeiter „Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ in „Kindheit in der DDR“ Peter Lang GmbH Frankfurt/Main 2003
8 Edith Ockel in: Siegfried Prokop „Der versäumte Paradigmenwechsel“ S. 240-266 Schkeuditzer Buchverlag 2008
9 „Kontroverse um Böhmeräußerungen“ in „süddeutsche.de“ am 24.2.2008
10 Deutsches Ärzteblatt Jg. 104, H. 21 v. 25.05.2007
11 Thomas Abel „Nicht durch Fernseher ruhig stellen“. ND v. 14.4.2010
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