Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg
„VERTRAG zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg
Der HEILIGE STUHL, vertreten durch den Apostolischen Nuntius in Deutschland, Dr. Giovanni Lajolo, Titularerzbischof von Cesariana,
und
DAS LAND BRANDENBURG, vertreten durch den Ministerpräsidenten, Herrn Matthias Platzeck,
einig in dem Wunsch, die Beziehungen zwischen dem Land Brandenburg und der Katholischen Kirche in freundschaftlichem Geist zu festigen, fortzubilden und zu fördern,
in Achtung der vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und von der Verfassung des Landes Brandenburg gewährleisteten Stellung der Katholischen Kirche im freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat,
in Respekt vor der Glaubensfreiheit des einzelnen und vor der Religionsfreiheit,
in Anerkennung der Bedeutung, die christlicher Glaube, kirchliches Leben und karitativer Dienst für Mitmenschlichkeit und Gemeinsinn der Bürger haben,
in der Überzeugung, dass das Verhältnis zwischen Staat und Kirche von Eigenständigkeit und Zusammenarbeit geprägt ist, und mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen dem Land und der Katholischen Kirche gemeinsam zu gestalten,
unter Berücksichtigung des in Geltung stehenden Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933, soweit es das Land Brandenburg bindet, und in Würdigung des Vertrages des Freistaats Preußen mit dem Heiligen Stuhl vom 14. Juni 1929″
schließen folgenden Vertrag, durch den die Rechtslage der Katholischen Kirche in Brandenburg dauerhaft geregelt wird:
Quelle: http://www.ibka.org/artikel/ag03/vertrag.html
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Entwurf: VERTRAG zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg