Demokratie – Medien – Aufklärung

Die Bundesregierung spielt ahnungslos

Eine Kleine Anfrage einer Bundestagsabgeordneten zeigt anschaulich, dass die Bundesregierung sich in Sachen Nazis in der Ukraine dumm stellt. Anstatt die Fragen zu beantworten, behauptet sie, sie „habe keine eigenen Erkenntnisse“. Wer soll das glauben?

von Anti-Spiegel (d.i. Thomas Röper)

Erstveröffentlichung am 27.09.2023 auf anti-spiegel.ru

Laut dem deutschen Grundgesetz kontrolliert der Bundestag die Bundesregierung. Um diese Kontrolle zu gewährleisten, gibt es das Instrument der „Kleinen Anfrage“. Jeder Abgeordnete kann der Bundesregierung jederzeit Kleine Anfragen stellen und die Bundesregierung ist verpflichtet, sie zu beantworten. Dass die Bundesregierung das oft nicht tut, sondern Antworten unter dem Vorwand verweigert, sie „habe keine eigenen Erkenntnisse“ oder die Beantwortung der Frage sei unmöglich, weil eine Antwort das „Staatswohl“ gefährde, ist bekannt.

Dafür gab es nun ein weiteres Beispiel, denn die Bundestagsabgeordnete der Linken Sevim Dagdelen hat der Bundesregierung am 31. August eine Kleine Anfrage mit der Überschrift „Rechtsextreme Ausprägungen der ukrainischen Geschichtspolitik“ gestellt. Nun liegt die Antwort vor und Sevim Dagdelen hat sie in der Zeitung Junge Welt veröffentlicht. Ich werde die Kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung komplett zitieren, will sie aber vorher kurz zusammenfassen.

Sevim Dagdelen hat in der Kleinen Anfrage 25 sehr konkret formulierte Fragen gestellt, in denen es um den Einfluss nationalistischer, rechtsextremer und faschistischer Kräfte auf die heutige Ukraine, ihre Streitkräfte und ihre Politik geht. Die Bundesregierung hat sich aber nicht einmal die Mühe gemacht, die Fragen einzeln zu beantworten, sondern immer gleich mehrere Fragen zusammengefasst „beantwortet“, wobei die Standard-Antwort so klang:

„Die Fragen 13 bis 20 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen, über Medienberichte hinausgehenden Erkenntnisse vor.“

Die Bundesregierung behauptet also, keine eigenen Erkenntnisse über den Nazismus in der Ukraine und den ukrainischen Streitkräften zu haben. Das ist gelogen, wie ich aus eigenem Erleben weiß, denn ich habe im Mai 2022 das Hauptquartier des Asow-Bataillons bei Mariupol besucht, wo unter anderem eine Visitenkarte des Referenten für Politik der deutschen Botschaft in Kiew war, der das Asow-Hauptquartier offensichtlich besucht hatte. Dort gab es eine ganze Ausstellung von Hakenkreuzen und anderen Nazi-Symbolen, sogar eine Hitler-Ikone gab es dort. Ich habe damals darüber berichtet, wobei YouTube das entsprechende Video wegen des Zeigens von Nazi-Symbolen gelöscht hat. Daher zeige ich hier Screenshots aus dem Video.

Da dort auch überall die „Glaubenssätze“ des Asow-Bataillons zu sehen waren, muss der deutsche Diplomat bei seinem Besuch gesehen haben, welche Ideologie dort herrscht. Die Bundesregierung weiß daher ganz genau, welche Ideologie in der heutigen Ukraine staatstragend ist, oder will mir jemand erzählen, dass die deutschen Diplomaten „vergessen“ haben, nach Berlin zu berichten, was sie in der Ukraine erleben?

Da der Bundestag die Antwort auf die Kleine Anfrage von Sevim Dagdelen noch nicht veröffentlicht hat, zitiere ich sie hier aus dem Artikel der Jungen Welt. Wer mit den etwas umständlichen Formulierungen dieses Dokumentes seine Probleme hat, dem empfehle ich, einfach nur die Antworten der Bundesregierung zu lesen, denn die sind kurz und unmissverständlich. Und sie zeigen, dass die Bundesregierung sich dumm stellt und faktisch die Antworten verweigert.

Beginn des Zitats

Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller haben rechtsex­tremistische Kräfte einen erheblichen Einfluss auf die ukrainische Politik. Vertreter rechtsextremer Organisationen sind prominent in zahlreichen staatlichen, zivilgesellschaftlichen und militärischen Einrichtungen tätig. Das gilt beispielhaft für das rechtsextreme Asow-Regiment, aber auch für weitere militärische Formationen. Die offiziöse Geschichtspolitik ist zudem von einer Rehabilitierung von Akteuren der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN) und der Ukrainischen Aufständischen Armee (UPA) geprägt, die eine wichtige Rolle bei der Kollaboration mit den NS-Besatzern während des Zweiten Weltkrieges und bei der Ermordung von Juden, Polen und Roma hatten. Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller muss solchen Tendenzen entschieden entgegengetreten werden. Auch angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine darf es keine Toleranz gegenüber Rechtsextremismus geben, erst recht keine Waffenlieferungen an Rechtsextremisten.

Die Geschichtspolitik in der Ukraine ist seit mehreren Jahren davon geprägt, an nationalistische Bewegungen, insbesondere der Zwischenkriegszeit, anzuknüpfen. Im Vordergrund stehen dabei die Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN) und die Ukrainische Aufständische Armee (UPA). Das Ukrainische Institut des nationalen Gedächtnisses (UINP) wirbt auf vielfacher Ebene, an Schulen, in Bildungsmaterialien und öffentlichen Ausstellungsproduktionen, für eine affirmative Sicht auf diese Organisationen und deren Akteure, etwa indem es den sog. »Tag der Helden« explizit in die Tradition der OUN stellt (uinp.gov.ua/pres-centr/novyny/v-ukrayini-vidznachayetsya-den-geroyiv). Im Jahr 2022 hat das Institut auf seiner Homepage Vorschläge für Organisationen und Personen veröffentlicht, »zu deren Ehren« Straßenumbenennungen durchgeführt werden können, darunter sind etwa »Andrij Melnyk« (der Anführer der Minderheitsfraktion der OUN), »Wasil Galasa« (ein Oberst der UPA) und »Helden der UPA«. Das UNIP ist eine Regierungseinrichtung, die nach eigenen Angaben »ein zentrales Organ der Exekutive, dessen Aktivitäten vom Ministerkabinett der Ukraine über den Minister für Kultur und Informationspolitik geleitet und koordiniert werden«, darstellt (http://uinp.gov.ua/pro-instytut/pravovi-zasady-diyalnosti).

Tatsächlich sind zahlreiche Straßen wie auch öffentliche Einrichtungen bereits nach diesen Akteuren benannt, beispielhaft genannt seien der »Stepan-Bandera-Prospekt« in Kyjiw und das »Roman-Schuchewitsch-Stadion« in Ternopil, dessen Einweihung im Frühjahr 2021 den heftigen Protest des israelischen Botschafters hervorrief (https://www.algemeiner.com/2021/03/09/israeli-envoy-in-ukraine-slams-naming-of-soccer-stadium-in-honor-of-nazi-ally-roman-shukhevych/), von der ukrainischen Regierung aber mit dem Hinweis verteidigt wurde, man wolle »das nationale Gedächtnis« bewahren (https://www.jpost.com/diaspora/fifa-urged-to-take-action-after-stadium-renamed-for-nazi-collaborator-662274).

Bei der OUN handelt es sich um eine autoritäre, faschistische Bewegung, die sich an deutschen, kroatischen und italienischen Faschisten orientierte. »Die Führer der OUN sahen ihre Organisation auf gleicher Ebene mit solchen europäischen faschistischen Bewegungen wie den Nationalsozialisten, den italienischen Faschisten oder der Ustaša.« Die Ideologie der OUN war eine »Mischung aus Ultranationalismus, Patriotismus, Faschismus, Antisemitismus, Rassismus und revolutionär-aufständischem Geist. Zu ihren klar definierten Feindbildern zählten die Okkupanten (Polen und Russland bzw. die Sowjetunion) und die polnische, russische und jüdische Bevölkerung, die in den ›ukrainischen Territorien‹ lebte«, ihre Akteure waren während der deutschen Besetzung aktiv an antijüdischen Pogromen und am Holocaust beteiligt (https://www.static.tu.berlin/fileadmin/www/10002032/Jahrbuecher/Jahrbuch_2013.pdf).

So fassen die Wissenschaftlichen Dienste zusammen, es sei im allgemeinen unbestritten, »dass Angehörige der OUN und UPA mit den deutschen Besatzern zusammengearbeitet haben und einen Beitrag zur Vernichtung der Juden und der Ermordung von Polen und Roma geleistet haben«. Verwiesen wird in der Dokumentation unter anderem auf die Ermordung von 50–60.000 Polen, aber auch auf verbreitete antisemitische Mordaktionen. (WD 1-3000-022/22, 19.7.2022)

Ebendiese Akteure werden in der Ukraine zunehmend als vermeintliche Freiheitskämpfer, Vorbilder und Helden dargestellt, auch in Bildungsmaterialien des UINP wird etwa die Tätigkeit der UPA in die Tradition »der ukrainischen Befreiungsbewegung« gestellt. Unter anderem mit dem Projekt einer »virtuellen Nekropolis« will das UINP an Ukrainer erinnern, die im Ausland verstorben sind (http://necropolis.uinp.gov.ua/ua/burial?id=2301545343856149739). Dazu zählen neben Bandera nach Angaben des schwedischen Historikers Per Rudling auch Kommandeure von Schutzmannschafts-Bataillonen, die im Dienst der Nazibesatzer gemordet haben. Ephraim Zuroff vom Jerusalemer Simon-Wiesenthal-Center spricht davon, dass Personen glorifiziert werden sollen, denen eine solche Ehrung nicht zukommen sollte, »weil sie Menschen, insbesondere Juden, ermordet haben« (https://www.jpost.com/diaspora/antisemitism/nazi-collaborators-included-in-ukrainian-memorial-project-656253).

Wie stark verbreitet das Bemühen um eine Ehrung der rechtsextremen OUN und UPA auf seiten der ukrainischen Regierung verbreitet ist, zeigte auch das Agieren des ehemaligen ukrainischen Botschafters Andrij Melnyk, der aus seiner Verehrung für Bandera keinen Hehl machte (www.zdf.de/nachrichten/politik/melnyk-bandera-interview-botschafter-ukraine-100.html).

Eine profaschistische Orientierung ist auch in Teilen der ukrainischen Streitkräfte zu beobachten, die sich ebenfalls positiv auf Protagonisten der OUN und UPA beziehen. So hat etwa die Asow-Brigade ihre Militärschule nach dem OUN-Gründer Ewgen Konowalez benannt.

Die Bundesregierung zeigt bislang aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wenig Bemühungen, sich von der Verehrung rechtsextremer Kräfte in der Ukraine abzugrenzen, obwohl sich OUN- und UPA-Angehörige auch am Holocaust beteiligt haben.

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung verurteilt jede Form von Rechtsextremismus, Antisemitismus, Antiziganismus oder andere Formen von Rassismus und tritt entsprechenden Äußerungen oder Verhaltensweisen in ihrer Arbeit ausnahmslos und nachdrücklich entgegen. Die Bundesregierung setzt sich für das Gedenken an die Opfer der Menschheitsverbrechen des NS-Regimes und die unabhängige wissenschaftliche Erforschung und Aufarbeitung der Geschichte ein.

Die Bundesregierung macht sich die in der Vorbemerkung und den Fragestellungen enthaltenen rechtlichen Wertungen und Tatsachenbehauptungen, insbesondere hinsichtlich der pauschalen Einordnung bestimmter (historischer) Gruppierungen oder Personen als rechtsextrem, antisemitisch, antiziganistisch oder sonst rassistisch, ausdrücklich nicht zu eigen.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch nur auf Gegenstände erstreckt, die einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben und die in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Eine Pflicht zur Beantwortung besteht dann, wenn Fragen einen konkreten Bezug zum Regierungshandeln haben und die Bundesregierung einen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung gegenüber den Abgeordneten hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist sich die Bundesregierung des Umstandes bewusst, dass Angehörige der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN) und der Ukrainischen Aufständischen Armee (UPA) während des Zweiten Weltkrieges vielzehntausendfache Morde an Zivilisten, insbesondere an Polen, Juden und Roma, verübt, und zumindest zeit- und fallweise mit den Nazibesatzern kollaboriert haben, und wenn ja, welche Verantwortung ergibt sich hieraus ihrer Auffassung nach für die deutsche Geschichtspolitik?

2. Ist sich die Bundesregierung des Umstandes bewusst, dass die OUN unter Führung Banderas einen »Säuberungsauftrag« an ihre militärischen Einheiten erteilte, in dem die »Liquidierung unerwünschter polnischer, moskowitischer und jüdischer Aktivisten« erlaubt wurde und zudem vorgesehen war, Juden »beim kleinsten Verschulden« zu liquidieren (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/ukraine-bandera-enkel-verlangt-korrektur-von-berliner-zeitung-doch-die-beweislage-ist-klar-li.250831), und wenn ja, inwiefern hält es die Bundesregierung für geboten, affirmativen Darstellungen der OUN oder ihrer Protagonisten aktiv entgegenzutreten, weil antisemitische Bestrebungen als Lehre aus der deutschen Geschichte nirgends unwidersprochen hingenommen werden dürfen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

3. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass der Oberkommandierende der ukrainischen Streitkräfte, Walerij Saluschnyi, im vergangenen Jahr zusammen mit einem weiteren Armeeoffizier vor einem Porträt des früheren OUN-Führers Stepan Bandera posierte (https://correctiv.org/faktencheck/2023/01/04/ja-auf-diesem-foto-steht-ein-ukrainischer-general-vor-einem-stepan-bandera-gemaelde/), und wenn ja, hat sie hierzu weitere Erkenntnisse, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Hommage an den Führer einer ultrarechten Bewegung, deren Angehörige Zehntausende von Zivilisten ermordet haben? Hat sie Überlegungen darüber angestellt, welche Schlüsse diese Hommage auf die politische Ausrichtung der ukrainischen Armee bzw. ihres Oberkommandierenden zulässt, und wenn ja, welche?

4. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass das Parlament der Ukraine zum 1. Januar 2023, dem Geburtstag des früheren OUN-Führers Stepan Bandera, einen Tweet veröffentlichte, der das oben erwähnte Foto des Oberkommandierenden der ukrainischen Armee aufgriff und betonte, dieser sei sich der »Instruktionen Stepan Banderas« sehr gut bewusst (https://tvpworld.com/65446906/ukrainian-parliament-removes-twitter-post-commemorating-bandera), und wenn ja, hat sie hierzu und zur erfolgten Löschung des Tweets aufgrund insbesondere polnischer Proteste weitere Erkenntnisse, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus hinsichtlich der politischen Orientierung der Mehrheit des ukrainischen Parlaments?

Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine eigenen, über Medienberichte hinausgehende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

5. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in der Ukraine in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Denkmäler zu Ehren von Angehörigen der OUN und UPA eingeweiht bzw. Straßen nach ihnen benannt worden sind, darunter in Kyjiw ein Stepan-Bandera-Prospekt, was den damaligen Präsidenten des Jüdischen Weltkongresses zu der Bemerkung veranlasste, es sei erstaunlich, dass die Kyjiwer Behörden »einen Mann, dessen Anhänger sich den deutschen Todeseinheiten anschlossen, um die Juden der Ukraine während des Holocaust zu ermorden«, ehren und wenn ja, wie bewertet sie diese Ehrung von Personen, die Organisationen leiteten, deren Angehörige Zehntausende ziviler Polen, Juden und Roma ermordeten? Kann die Bundesregierung ausschließen, dass von ihr in der Vergangenheit gewährte Hilfe für die Ukraine, einschließlich von Projektmitteln an Dritte, für den Bau oder Unterhalt von Denkmälern zu Ehren der OUN, UPA, der Waffen-SS-Division »Galizien« oder deren jeweiliger Angehöriger, oder für einschlägige Straßenumbenennungen verwendet worden sind, und welche Erkenntnisse hat sie hierzu ggf.?

Die Bundesregierung hat Kenntnis von den in der Fragestellung in Bezug genommenen Vorgängen. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden keine der Ukraine seitens der Bundesregierung gewährten Unterstützungsleistungen zu den in der Fragestellung genannten Zwecken verwendet. Im übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

6. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in Ternopil im Jahr 2021 ein Stadion nach Roman Schuchewitsch benannt worden ist, dem früheren Kommandeur des Wehrmachts-Bataillons »Nachtigall« und der UPA, was den umgehenden Protest des israelischen Botschafters hervorrief, der diese Ehrung scharf verurteilte (vgl. https://www.algemeiner.com/2021/03/09/israeli-envoy-in-ukraine-slams-naming-of-soccer-stadium-in-honor-of-nazi-ally-roman-shukhevych/), woraufhin ein Sprecher des ukrainischen Außenministeriums die Benennung mit den Worten verteidigte, es gehe um die »Bewahrung des nationalen Gedächtnisses«, und wenn ja, wie bewertet sie den Umstand, dass die Behörden einer ukrainischen Stadt einen solchen Kollaborateur der Nazis öffentlich ehren und diese Ehrung von seiten der ukrainischen Regierung legitimiert wird?

7. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass der ukrainische Präsident Wolodimir Selenskij im Jahr 2019 sagte, es sei »in Ordnung und super« (https://www.rbc.ua/rus/news/vladimir-zelenskiy-nam-vygodno-raspustit-1555546435.html), dass der frühere OUN-Anführer Stepan Bandera für einen gewissen Prozentsatz der Ukrainer ein Held sei, und wenn ja, welche weiteren Erkenntnisse hat sie ggf. hierzu? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, es sei »in Ordnung und super«, den Anführer einer rechtsextremen Organisation, deren Angehörige Zehntausende Zivilisten ermordet haben, als Helden zu betrachten (bitte ggf. begründen)?

8. Ist der Bundesregierung bekannt, dass mit Förderung von USAID in der Ukraine ein Zusammenschluss führender Nichtregierungsorganisationen und Experten unter dem Titel »Reanimation Package of Reforms« (RPR) geschaffen wurde, der sich auch auf dem Gebiet der Erinnerungspolitik engagiert und in dem aktiv Vertreter des OUN-nahen »Zentrums für die Erforschung der Befreiungsbewegung«, einer Organisation, die sich an der OUN-B orientiert, tätig sind (https://www.jungewelt.de/artikel/454683.erinnerungspolitik-banderisierung-der-ukraine.html), und wenn ja, welche weiteren Kenntnisse hat sie hierzu?

9. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die erwähnte RPR-Koalition im Jahr 2018 einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung der mit Nazideutschland verbündeten OUN als Organisation von »Freiheitskämpfern« erarbeitet hat, der vom Parlament angenommen wurde (https://www.jungewelt.de/artikel/454683.erinnerungspolitik-banderisierung-der-ukraine.html), und wenn ja, welche, und wie haben sich die im Parlament damals vertretenen Parteien dazu jeweils verhalten? Hat die Bundesregierung eine Position zur Frage, inwiefern eine solche Rehabilitierung einer faschistischen Organisation angebracht ist?

Die Fragen 6 bis 9 werden zusammen beantwortet.

Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen, über Medienberichte hinausgehenden Erkenntnisse vor. Im übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

10. Hat sie Kenntnis davon, dass dieser Zusammenschluss oder das erwähnte Zentrum Fördergelder aus Bundesmitteln erhalten hat, und wenn ja, welche?

Die Bundesregierung hat die genannten Vereinigungen nicht gefördert.

11. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass der stellvertretende Direktor des regierungseigenen Ukrainischen Instituts des nationalen Gedächtnisses (UINP) Wolodimir Tylischtschak, für die OUN-B-Zeitung ­Shlyakh Peremohy (Weg zum Sieg) schreibt, der NGO »Ukrainische Studien zur Strategieforschung« angehört, die jährlich in Kyjiw die »Bandera-Lesungen« ausrichtet (https://www.jungewelt.de/artikel/454683.erinnerungspolitik-banderisierung-der-ukraine.html), und wenn ja, welche weiteren Erkenntnisse hat sie hierzu und welche Rückschlüsse lässt dieses Engagement für OUN-Traditionspflege auf die politische Orientierung des UINP zu?

12. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass das regierungseigene Ukrainische Institut des nationalen Gedächtnisses (UINP) den sog. »Tag der Helden« am 23. Mai 2021 in direkter Anlehnung an die OUN dargestellt hat, indem es auf einen diesbezüglichen Beschluss der OUN-Tagung im April 1941 verwies?

Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine eigenen, über Medienberichte hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

13. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass das UINP zum »Tag der Helden« 2021 zur Frage, was Heldentum sei, ein Projekt durchführte, in dem Zitate führender früherer Vertreter der OUN präsentiert wurden, unter anderem von Jaroslaw Stezko, dem damaligen Stellvertreter Banderas, der Sinn seines Lebens sei eine »freie Ukraine« gewesen, ohne dass die Darstellung des UINP auch nur ein kritisches Wort über antisemitische Einstellungen, die Kollaboration der OUN mit den Nazis oder ihre Verwicklung in Massenmorde verloren hat, und wenn ja, hat die Bundesregierung ggf. weitere Erkenntnisse zur affirmativen Darstellung der OUN durch das UINP (bitte ggf. anführen), und wie bewertet sie die positive Sichtweise auf eine rechtsextreme, antisemitische Organisation, die zahlreiche Verbrechen an Zivilisten begangen hat, durch das UINP als offizieller Einrichtung der ukrainischen Regierung?

14. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass das UINP auch im Jahr 2022 an seiner affirmativen Sichtweise auf OUN, UPA und deren Protagonisten festhielt, indem es Vorschläge zur Umbenennung von Straßen verbreitete, welche die Namen »Andrij Melnyk« (den Anführer der Minderheitsfraktion der OUN, OUN-M), »Wasil Galasa« (einen Oberst der UPA) und »Helden der UPA« enthielten, und wenn ja, welche weiteren Erkenntnisse hat sie ggf. hierzu, und wie bewertet sie den Umstand, dass das UINP als offizielle Einrichtung der ukrainischen Regierung die Benennung von Straßen nach Protagonisten einer antisemitischen, rechtsextremen Organisation unterstützt, auf deren Konto Zehntausende Morde gehen?

15. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass das UINP Informationsmaterialien bereitstellt, die eine affirmative Sichtweise auf den Gründer der OUN, Ewgen Konowalez, darstellen, in denen dessen »Talent und Autorität« gewürdigt werden, ohne auf die von der OUN begangenen Verbrechen und ihre zeitweise Kollaboration mit den Nazis einzugehen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem Umstand, dass das UINP als offizielle Einrichtung des ukrainischen Staates eine solch positive Sichtweise auf den Gründer einer rechtsextremen Vereinigung pflegt?

16. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass das UINP Vorlesungen für ukrainische Diplomaten organisiert hat, unter anderem von Iwan Patryljak den Vortrag »Schwierige Fragen der Geschichte der OUN und UPA« (http://uinp.gov.ua/pro-instytut/zvity/zvit-za-2021-rik), wobei es sich bei dem Vortragenden um jemanden handelt, der in seinem Buch den kompromisslosen Kampf von OUN und UPA als »notwendig« und als traditionsstiftend für die ukrainische Unabhängigkeitsbewegung der 1980er Jahre bezeichnet, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass das UINP als offizielle Einrichtung der ukrainischen Regierung derart die Sichtweise unterstützt, die rechtsextreme OUN/UPA, auf deren Konto Zehntausende Morde gehen, habe einen »notwendigen« Kampf geführt und sei traditionsstiftend für die heutige Ukraine?

17. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass das UINP auch an Schulen eine affirmative Sichtweise auf OUN und UPA vermittelt, etwa in Form der dort präsentierten Ausstellung »UPA – die Antwort des unbesiegten Volkes« (http://uinp.gov.ua/pres-centr/novyny/4553), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass das UINP als offizielle Einrichtung der ukrainischen Regierung bereits Minderjährigen eine affirmative Sichtweise auf eine Organisation vermittelt, die für Zehntausende Morde verantwortlich ist?

18. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass das UINP Partner eines Projektes namens »Gegen Goliath« war, in dessen Rahmen der langjährige OUN-Führer, Stepan Bandera, und der ehemalige Kommandeur des Wehrmachts-Bataillons »Nachtigall« sowie später der UPA, Roman Schuchewitsch, positiv dargestellt werden und behauptet wird, dank dieser Akteure gebe es jetzt »eine freie Ukraine« (http://uinp.gov.ua/vystavkovi-proekty/vystavka-proty-goliafa), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass das UINP als offizielle Einrichtung der ukrainischen Regierung eine positive Sichtweise auf Vertreter rechtsextremer, terroristischer Organisationen pflegt?

19. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass das UINP ein Video für den Einsatz im Unterricht anbietet, das die Geschichte der UPA »von der heroischen Seite des nationalen Befreiungskampfes des ukrainischen Volkes« (http://uinp.gov.ua/vystavkovi-proekty/vystavka-upa-vidpovid-neskorenogo-narodu) zeigt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem Umstand, dass das UINP als offizielle Einrichtung der ukrainischen Regierung es für richtig hält, Schulkindern die Geschichte einer Organisation, die Zehntausende Morde begangen hat, als »heroisch« darzustellen?

20. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass das UINP in einem Projekt namens »Virtuelle Nekropolis« an Personen erinnert, zu denen ukrainische Nationalisten gehören, die für die Ermordung von Jüdinnen und Juden zwischen 1917 und 1923 und während des Zweiten Weltkrieges verantwortlich waren und bei denen, wie es in der Jerusalem Post heißt, Nazikollaborateure gehören, darunter Angehörige der sogenannten Schutzmannschaften im Dienst der Nazibesatzer, die an Ermordungen von Zivilisten beteiligt waren, sowie Stepan Bandera, mithin Personen, die nach Auffassung des Leiters der Jerusalemer Simon-Wiesenthal-Instituts Efraim Zuroff aufgrund ihrer Beteiligung an insbesondere antisemitischen Morden nicht als Freiheitskämpfer geehrt werden sollten (https://www.jpost.com/diaspora/antisemitism/nazi-collaborators-included-in-ukrainian-memorial-project-656253), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem Umstand, dass das UINP als offizielle Einrichtung der ukrainischen Regierung solche Persönlichkeiten ehrt?

Die Fragen 13 bis 20 werden zusammen beantwortet.

Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen, über Medienberichte hinausgehenden Erkenntnisse vor. Im übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

21. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass das UINP als offizielle Vertreterin der ukrainischen Regierung OUN und UPA, zwei rechtsextreme Organisationen, deren Angehörige an Zehntausenden Morden von Zivilsten, insbesondere Polen, Juden und Roma beteiligt waren, als Vorbilder für die heutige Ukraine darstellt?

22. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass das ukrainische Parlament mit den Stimmen von Abgeordneten der Regierungspartei »Diener des Volkes« im Jahr 2020 ein ehrendes Gedenken für Iwan Poltawez-Ostrjanizja, den einstigen Assistenten von Alfred Rosenberg, Wolodimir Kubijowitsch, den Organisator der SS-Division »Galizien«, sowie weiteren NS-Verbrechern forderten (https://www.jungewelt.de/artikel/447011.krieg-in-der-ukraine-selenskijs-schwarzer-haufen.html?sstr=Schwarzer%7CHaufen), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen lässt diese Ehrung von Nazi-Tätern aus ihrer Sicht auf das Geschichtsbild des höchsten parlamentarischen Organs der Ukraine zu?

23. Welche Position vertritt die Bundesregierung im Dialog mit der ukrainischen Regierung hinsichtlich des Umgangs mit OUN, UPA und der Waffen-SS-Division »Galizien«?

Die Fragen 21 bis 23 werden zusammen beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine eigenen, über Medienberichte hinausgehenden Kenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

24. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller zu, dass eine positive Sichtweise auf historische Organisationen und Persönlichkeiten, die sich mitschuldig am Holocaust und an NS-Verbrechen gemacht haben, in keiner Weise hingenommen werden kann, und dies auch unmissverständlich der ukrainischen Regierung angesichts der weitverbreiteten Bandera-, OUN- und UPA-Verehrung klargestellt werden muss, und wenn ja, wie kommt sie diesem Anspruch gegenüber der ukrainischen Regierung nach (bitte entsprechendes Engagement der Bundesregierung, Verbalnoten usw. anführen)?

Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu vertraulichen Gesprächen und vertraulicher Korrespondenz mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Staaten äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.

25. Stimmt die Bundesregierung der Aussage von Arno Klarsfeld, dem Sohn der »Nazijäger« Beate und Serge Klarsfeld, zu, der mit Blick auf die Ukraine sagte, wenn die Ukrainer zur Europäischen Union gehören wollen, »müssen sie damit aufhören, Nationalisten, die mit den Nazis kollaborierten und ihnen bei der Vernichtung Zehntausender jüdischer Familien in der Ukraine helfen, als Helden zu verehren« (https://www.lepoint.fr/debats/arno-klarsfeld-l-ukraine-ne-doit-plus-encenser-les-nationalistes-qui-ont-collabore-11-09-2022-2489518_2.php#xtmc=klarsfeld&xtnp=1&xtcr=3), und wenn nein, warum nicht?

Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Ende des Zitats

Nun können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Antwort der Bundesregierung, sie wisse von all dem nichts, für glaubwürdig und ehrlich halten.

Thomas Röper, geboren 1971, lebt seit über 15 Jahren in Russland. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.


Bild oben: Kukuschka, übernommen von anti-spiegel.ru