Demokratie – Medien – Aufklärung

Wort und „Unwort“ des Jahres

Maulkorberlass

12. Januar 2017

Der „Lügenpresse“ folgen „postfaktisch“ und „Volksverräter“

Alle Jahre wieder – im Dezember ein Wort des Jahres, im Januar folgt ein „Unwort“. Was immer dieses sein soll, schon das Wort scheint das „Unwort“ höchst selbst zu sein.

Das Wort des Jahres wählt eine Jury der Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiesbaden, für 2016: „postfaktisch“. Das Wort verweise darauf, „dass es in politischen und gesellschaftlichen Diskussionen heute zunehmend um Emotionen anstelle von Fakten geht. Immer größere Bevölkerungsschichten sind in ihrem Widerwillen gegen »die da oben« bereit, Tatsachen zu ignorieren und sogar offensichtliche Lügen bereitwillig zu akzeptieren“, so die Begründung. Also soll „postfaktisch“ auf den Index.

Als wenn es nicht „die da oben“ wären, die tatsachenwidrig behaupten „Die Rente ist sicher“, „Wir führen keinen Krieg“, „Den Menschen in Deutschland ging es noch nie so gut“, etc. Wer diesen offensichtlichen Lügen widerspricht, soll nun derjenige sein, der „postfaktisch“ bereit sei, Lügen zu akzeptieren. Sagen die obrigkeitlichen Lügner, genau wie der ertappte Dieb „Haltet den Dieb!“ ruft.

Eine andere Gesellschaft in einer anderen hessischen Stadt ist für das „Unwort“ zuständig, die „sprachkritische Aktion“ der Technischen Universität Darmstadt. Die hat schon 2014 versucht, das Wort „Lügenpresse“ als „Unwort“ zu ächten, um – wie der im Dezember 2016 verstorbene Journalist Eckart Spoo kommentierte – zu „erreichen, dass wir dieses Wort nicht mehr verwenden. Wir sollen die Lügenpresse nicht mehr beim Namen nennen. Damit bin ich nicht einverstanden. Ich werde mir dieses wahre, allzu wahre Wort nicht ausreden lassen“.

Die Darmstädter Jury versuchte, die „Lügenpresse“ als „Nazi-Wort“ zu ächten, da es „auch den Nationalsozialisten zur pauschalen Diffamierung unabhängiger Medien diente“. (Die vermeintlichen „Sprachkritiker“ benutzen hier wie im Folgenden völlig unkritisch die Eigenwerbevokabel der „Nationalsozialisten“, wo es deutsche Faschisten heißen müsste.) Mit dem Versuch, das Wort wegen des Gebrauchs durch die Nazis zu delegitimieren wird unterschlagen, dass die Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik die Zeitungen des Medien-Monopolisten Alfred Hugenberg, der sich vehement für das Erstarken des Faschismus in Deutschland einsetzte, wiederholt als „Hugenbergs Lügenpresse“ angriff. Mit dieser Unterschlagung folgen die Sprachwissenschaftler den Methoden der von ihnen verteidigten Lügenpresse.

Diesem Prinzip bleiben die Darmstädter auch bei ihrer jüngsten Wahl treu: Sie entschieden sich für „Volksverräter“, „weil es ein typisches Erbe von Diktaturen, unter anderem der Nationalsozialisten ist“ und „gegenüber PolitikerInnen undifferenziert und diffamierend“ sei. Diese Begründung der Jury „aus vier SprachwissenschaftlerInnen und einem Journalisten“ durfte die Sprecherin Prof. Dr. Nina Janich vom Institut für Sprach- & Literaturwissenschaft der Technischen Universität Darmstadt verkünden.

Manche, die sich zur journalistischen oder bildungspolitischen „Elite“ rechnen, bezeichnen das von ihnen verachtete Volk gerne als „bildungsferne Schichten“. Ein Wort, das es im Übrigen nicht geschafft hat, von der Jury als „Unwort“ erwählt zu werden. Umso dümmer, wenn man Vertreter dieser Gattung selbst bei ihrem bescheidenen Bildungsstand erwischt. Der scheint bei der professoralen Jury auf Wikipedia zu gründen, wo man lesen kann:

„Der Begriff Volksverrat wurde in der Sprache des Nationalsozialismus geprägt. Er entstand nach dem Ersten Weltkrieg im Sprachgebrauch der Rechtsextremen als Bezeichnung für die demokratisch geprägten Anhänger der Weimarer Republik. Nach der Machtergreifung führten die Nationalsozialisten den Tatbestand des Volksverrates im Strafrecht ein.“

Dabei könnte die Erkenntnis doch so nahe liegen, denn ebenfalls in Darmstadt ist die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung ansässig, die seit 1951 den Georg-Büchner-Preis als Literaturpreis vergibt. Dieser Georg Büchner lebte 1813 – 1837, also lange vor dem Faschismus in Deutschland, und ist der Bruder des ersten Freidenker-Vorsitzenden Prof. Ludwig Büchner. Er ist besonders als Literat und Revolutionär des Vormärz bekannt, und mit seiner 1834 verfassten Flugschrift „Hessischer Landbote“ rief er die hessische Landbevölkerung zur Revolution gegen die Unterdrückung auf. Der Landbote erschien unter der legendären Losung „Friede den Hütten! Krieg den Palästen!“, Büchner wurde steckbrieflich gesucht, musste fliehen und starb 23-jährig in Zürich.

Wer nicht der Umkehrung von Büchners Losung in „Krieg den Hütten! Friede den Palästen!“ huldigt, könnte, sollte wissen, dass die Rede von den „Volksverrätern“ nicht der Nazi-Propaganda, sondern einem der wichtigsten literarischen Zeugnisse der Bürgerlichen Revolution in Deutschland entstammt:

Georg Büchner: Der Hessische Landbote – Kapitel 1

(…) Denn was sind diese Verfassungen in Deutschland? Nichts als leeres Stroh, woraus die Fürsten die Körner für sich herausgeklopft haben. Was sind unsere Landtage? Nichts als langsame Fuhrwerke, die man einmal oder zweimal wohl der Raubgier der Fürsten und ihrer Minister in den Weg schieben, woraus man aber nimmermehr eine feste Burg für die deutsche Freiheit bauen kann. Was sind unsere Wahlgesetze? Nichts als Verletzungen der Bürger- und Menschenrechte der meisten Deutschen. Denkt an das Wahlgesetz im Großherzogtum, wonach keiner gewählt werden kann, der nicht hochbegütert ist, wie rechtschaffen und gutgesinnt er auch sei, wohl aber der Grolmann, der euch um die zwei Millionen bestehlen wollte. Denkt an die Verfassung des Großherzogtums. – Nach den Artikeln derselben ist der Großherzog unverletzlich, heilig und unverantwortlich. Seine Würde ist erblich in seiner Familie, er hat das Recht, Krieg zu führen, und ausschließliche Verfügung über das Militär. Er beruft die Landstände, vertagt sie oder löst sie auf. Die Stände dürfen keinen Gesetzesvorschlag machen, sondern sie müssen um das Gesetz bitten, und dem Gutdünken des Fürsten bleibt es unbedingt überlassen, es zu geben oder zu verweigern. Er bleibt im Besitz einer fast unumschränkten Gewalt, nur darf er keine neuen Gesetze machen und keine neuen Steuern ausschreiben ohne Zustimmung der Stände. Aber teils kehrt er sich nicht an diese Zustimmung, teils genügen ihm die alten Gesetze, die das Werk der Fürstengewalt sind, und er bedarf darum keiner neuen Gesetze. Eine solche Verfassung ist ein elend jämmerlich Ding. Was ist von Ständen zu erwarten, die an eine solche Verfassung gebunden sind? Wenn unter den Gewählten auch keine Volksverräter und feige Memmen wären, wenn sie aus lauter entschlossenen Volksfreunden bestünden?! Was ist von Ständen zu erwarten, die kaum die elenden Fetzen einer armseligen Verfassung zu verteidigen vermögen! – Der einzige Widerstand, den sie zu leisten vermochten, war die Verweigerung der zwei Millionen Gulden, die sich der Großherzog von dem überschuldeten Volke wollte schenken lassen zur Bezahlung seiner Schulden. – Hätten aber auch die Landstände des Großherzogtums genügende Rechte, und hätte das Großherzogtum, aber nur das Großherzogtum allein, eine wahrhafte Verfassung, so würde die Herrlichkeit doch bald zu Ende sein. Die Raubgeier in Wien und Berlin würden ihre Henkerskrallen ausstrecken und die kleine Freiheit mit Rumpf und Stumpf ausrotten. Das ganze deutsche Volk muß sich die Freiheit erringen. Und diese Zeit, geliebte Mitbürger, ist nicht ferne. – Der Herr hat das schöne deutsche Land, das viele Jahrhunderte das herrlichste Reich der Erde war, in die Hände der fremden und einheimischen Schinder gegeben, weil das Herz des deutschen Volkes von der Freiheit und Gleichheit seiner Voreltern und von der Furcht des Herrn abgefallen war, weil ihr dem Götzendienste der vielen Herrlein, Kleinherzoge und Däumlings-Könige euch ergeben hattet. (…)

Die Bürgerliche Revolution in Deutschland lag bereits in ihren letzten Zügen, als Wilhelm Wolff, Freund von Karl Marx und Redakteur der „Neuen Rheinischen Zeitung“, als Breslauer Abgeordneter am 26. Mai 1849 ans Rednerpult des Frankfurter Paulskirchen-Parlaments trat und erklärte: „Wenn überhaupt eine Proklamation zu erlassen ist, so erlassen Sie eine, in welcher Sie von vornherein den ersten Volksverräter, den Reichsverweser, für vogelfrei erklären.“ (Zuruf: „Zur Ordnung!“ – Lebhafter Beifall von den Galerien,) „Ebenso alle Minister.“ (Erneuerte Unruhe.) „Oh, ich lasse mich nicht stören; er ist der erste Volksverräter.“ (MEW Bd.14, S. 465)

Wenn also „Volksverräter“ ein „typisches Erbe“ ist, dann eines der demokratischen Revolution in Deutschland. Schließlich sei noch ein jüngeres Dokument in Erinnerung gerufen: der Aufruf des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei an das deutsche Volk zum Aufbau eines antifaschistisch-demokratischen Deutschlands vom 11. Juni 1945, in dem gefordert wird:

„Außer der Bestrafung der großen Kriegsverbrecher, die vor den Gerichten der Vereinten Nationen stehen werden, strengste Bestrafung durch deutsche Gerichte aller jener Nazis, die sich krimineller Verbrechen und der Teilnahme an Hitlers Volksverrat schuldig gemacht haben.“

Fazit: Volksverräter und postfaktisch lügende Medien muss man beim Namen nennen, nicht unter Schutz stellen, und nicht Kritiker als „Überbringer der schlechten Nachricht köpfen“.

Klaus Hartmann
Bundesvorsitzender des Deutschen Freidenker-Verbandes

veröffentlicht: https://kenfm.de/maulkorberlass-wort-und-unwort-des-jahres/


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