Strafrecht gegen Meinungsfreiheit
Einladung zur Diskussion, Einleitungsreferat: Hans Bauer
Sonnabend, 14. Oktober 2023, 10:00 Uhr, Jugendherberge Leiterstraße 10, 39104 Magdeburg
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ – so beginnt Artikel 5 des Grundgesetzes, bevor der Vorbehalt des Gesetzgebers kommt: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze …“
Von dieser Einschränkungsdrohung hat der Gesetzgeber in letzter Zeit rigiden Gebrauch gemacht. Mit dem verschärften Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches hat die Ampel-Koalition einen neuen Maulkorbparagrafen geschaffen, mit dem willige Staatsanwälte alle verfolgen können, die eine abweichende Meinung und Einschätzung zu kriegerischen Handlungen weltweit haben.