Demokratie, völkerrechtliches Gewaltverbot und nationaler Befreiungskampf
Beitrag von Klaus von Raussendorff aus FREIDENKER 2-10
Unterschiedlichste Theoretiker und Propagandisten der Demokratie stimmen darin überein, dass diese Staatsform sich in besonderem Maße durch ihre Bindung an das Recht auszeichnet. Dies schließt das jeweilige nationale wie das internationale Recht ein. Dementgegen häufen sich in den letzten Jahren die Fälle, dass sich Staaten – ausgerechnet im Namen der „Demokratie“ – das Recht anmaßen, die Normen des Völkerrechts zu missachten.