Die Kirchenvertreter im Südwestrundfunk (SWR)
In den Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten haben „gesellschaftlich relevante Gruppen und Institutionen“ das Recht auf Sitz und Stimme. Neben staatlichen Stellen wie Landtag oder Landesregierung sind dies Berufsverbände, Bildungseinrichtungen und verschiedene andere Interessensvertretungen. Immer dabei sind die evangelische und die katholische Religionsgemeinschaft, sowie andere religiöse Organisationen.
Seit dem 1. Oktober 1998 sind die beiden Landessender Süddeutscher Rundfunk (SDR) und Südwestfunk (SWF) aufgegangen im neugegründeten Südwestrundfunk (SWR). Am Beispiel dieses Senders soll einmal genauer untersucht werden, wie die kirchliche Interessensvertretung im Rundfunk in der Realität aussieht.