Das Recht des Kindes auf ein Höchstmaß an Gesundheit
Beitrag von Edith Ockel aus FREIDENKER 3-10
Die UNO Konvention über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989, die im Artikel 24 für alle Kinder ein „Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit“ fordert1, wurde von der DDR im gleichen Jahr ratifiziert. Unerträglich war es, dass die BRD, nachdem sie der DDR ihr gesamtes Rechtssystem übergestülpt hatte, noch zwei Jahre zur eingeschränkten Ratifizierung der UNO Konvention benötigte, weil sie Asylanten- und Flüchtlingskinder ausklammerte und ihnen die völkerrechtlichen Kinderrechte auf das Kindeswohl vorenthielt.