Beschränkung des Spielraums der Kirchen im Arbeitsrecht
Beitrag von Klaus von Raussendorff
Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen unterliegt bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten der Kontrolle durch staatliche Gerichte. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in zwei Fällen. Geklagt hatte eine konfessionslose Sozialpädagogin, die zu einer Bewerbung auf eine Stelle bei der Diakonie nicht zugelassen worden war, und ein Chefarzt einer katholischen Klinik, dem nach seiner Wiederverheiratung gekündigt worden war. Die Sozialpädagogin bekam Recht. Im Fall des Arztes darf man gespannt sein …