KORSO-Resolution zur Ablösung der historischen Staatsleistungen an die Kirchen
Vor 100 Jahren trat die Weimarer Reichsverfassung in Kraft, vor 70 Jahren das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Anlässlich dieses doppelten Verfassungsjubiläums im Jahr 2019 stellt der Koordinierungsrat säkularer Organisationen (KORSO e.V.) fest: Die Grundidee einer Entflechtung staatlicher und kirchlicher Tätigkeit war ein bedeutender zivilisatorischer Durchbruch im 20. Jahrhundert. Die durch Art. 140 GG fortgeltenden Artikel der Weimarer Reichsverfassung, die sich auf das Verhältnis des Staates zu den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften beziehen, definierten tragfähige Maßstäbe für einen säkularen Staat. Der KORSO hält diese Säkularität des Staates auch weiterhin für eine unverzichtbare Grundlage des sozialen Friedens und der Freiheitsrechte seiner Bürger.
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